Sprühaktion gegen Geisterradler
Die Stadt Marl führt seit dem Jahr 2023 zusammen mit der Polizei des Kreises Recklinghausen jedes Jahr regelmäßig die „Markierungsaktionen Geisterradler“ durch. Dabei wird mittels einer Schablone das Geisterradler-Symbol der Stadt Marl auf den entsprechenden Wegen oder Straßen aufgesprüht. Ziel der Aktionen ist es, die Radfahrenden darauf hinzuweisen, dass sie sich verkehrswidrig verhalten.
Denn ein Fahren auf der linken Seite kann gefährlich sein. Das wird durch die von der Polizei aufgenommenen Unfalldaten deutlich. Der linksfahrende Radfahrer ist immer häufiger in Verkehrsunfälle mit dem abbiegenden Kfz-Verkehr verwickelt. Das liegt daran, dass der Kfz-Fahrer beim Abbiegen nicht mit dem entgegenkommenden Radverkehr rechnet. So gibt es immer wieder neue Unfallhäufungsstellen, die auf das Fehlverhalten der Radfahrenden zurückzuführen sind.
In den vergangenen Jahren hat es hierzu auch mehrere öffentlichkeitswirksame Termine, u.a. mit dem Bürgermeister Werner Arndt, gegeben.
Um jenen Radbegeisterten, die die richtige Fahrtrichtung wählen, ein Lob auszusprechen, gibt es nun auch eine Schablone, die das vorbildliche Verhalten anzeigt. Vielleicht hat der ein oder andere diese schon im Stadtgebiet entdeckt?


Ob mit dem Auto, mit dem Fahrrad, Motorrad, Roller oder sonstigem Fahrzeug: in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Motorisierte Fahrzeuge müssen auf der Straße fahren. Fahrräder und Elektroroller müssen auf den für den Radverkehr vorgesehenen Flächen fahren. Das kann sowohl auf der Straßenfahrbahn, z.B. via Schutzstreifen oder Radfahrstreifen sein, als auch in den sogenannten Seitenräumen. Ob der Radverkehr sich in den Seitenräumen bewegt, sieht man anhand der entsprechenden Schilder. Hier gibt es die Varianten „gemeinsamer Geh- und Radweg“ und „getrennter Geh- und Radweg“.
Im linken Seitenraum gibt es regulär keine Schilder für getrennte Geh- und Radwege oder gemeinsame Geh- und Radwege. Ist dies der Fall, ist es dem Radfahrer verboten in dieser Richtung auf dem Radweg zu fahren.
Gemäß dem Bußgeldkatalog wir ein solches Verkehrsvergehen zurzeit mit 20 € Bußgeld geahndet. Gefährdet man zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer oder mündet der Verstoß sogar in einen Unfall, kann ein Bußgeld von bis zu 35 € verhängt werden.
Kontakt
Herr Vogel
Verkehrsplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Verkehrsplanung, Radwege und klimaschonende Mobilität, Radverkehrsbeauftragter
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.10
Carl-Duisberg Straße 165
45772
Marl