Anonyme Beratung im Kinderschutz

Die anonyme Beratung im Kinderschutz richtet sich an alle, welche mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Dabei ist es nicht wichtig, ob Sie ehrenamtlich oder beruflich mit den Kindern oder Jugendlichen in den Kontakt kommen. 

Die anonyme Beratung im Kinderschutz bietet:

  • Unterstützung bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
  • Klärung, ob und welche weiteren Schritte notwendig sind
  • Unterstützung bei Unsicherheiten und herausfordernden Situationen
  • Sicherheit im weiteren Vorgehen – immer unter Wahrung des Datenschutzes

Wichtig: Die Beratung ist vertraulich und dient dazu, im Sinne des Kindeswohls richtig zu handeln – ohne voreilige Entscheidungen zu treffen.

Wie läuft eine Beratung gem. § 8a, § 8b SGB VIII und § 4 KKG ab? 

Wenn Fachkräfte sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen machen, kann eine Beratung nach § 8a, § 8b SGB VIII oder § 4 KKG helfen, die Situation besser einzuschätzen und weitere Schritte sicher und verantwortungsvoll zu planen. 

Das ist der typische Ablauf einer Beratung:

1. Erkennen von Anhaltspunkten

Die Fachkraft (z. B. aus Kita, Schule, Arztpraxis, Jugendhilfe etc.) stellt Auffälligkeiten oder Belastungen beim Kind fest – oder erhält Informationen, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten könnten.

2. Interne Einschätzung

Die Fachkraft prüft zunächst im eigenen Team oder mit einer Vertrauensperson, ob ein weiterer Klärungsbedarf besteht. Besteht ein erster Verdacht, wird eine Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Betracht gezogen.

3. Kontaktaufnahme zur Beratung 

Die Fachkraft nimmt Kontakt zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF) auf – meist über das Netzwerk Kinderschutz oder den zuständigen Träger. Die Beratung kann telefonisch, digital oder persönlich stattfinden.

4. Durchführung der Beratung

In der Beratung wird gemeinsam geprüft:

  • Was genau ist beobachtet oder bekannt?
  • Gibt es Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung (z. B. Vernachlässigung, Gewalt, psychische Belastungen)?
  • Welche Risiken und Schutzfaktoren bestehen?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es (z. B. Gespräch mit den Sorgeberechtigten, Einbezug des Jugendamtes)?

Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt dabei, die Situation fachlich fundiert einzuschätzen – neutral, vertraulich und lösungsorientiert.

5. Dokumentation und weiteres Vorgehen

Das Ergebnis der Beratung wird dokumentiert (je nach Träger/Einrichtung). Gemeinsam wird besprochen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – etwa:

  • ein Gespräch mit den Eltern,
  • die Vermittlung weiterer Hilfen,
  • oder (wenn notwendig) eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt (§ 8a SGB VIII).

Kontakt


Frau Raspel

Soziale Dienste Jugendamt Sachbearbeitung Institutioneller Kinderschutz, Beratung nach § 8b SGB VIII
amt51@­marl.de 02365 99-2596 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.0.03
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl