Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin hilft weiter, wenn Einschränkungen in der Familie aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung bestehen.

Was macht die Verfahrenslotsin?

Es gibt viele Behörden und Angebote im System der Eingliederungshilfe. Deshalb unterstützt die Verfahrenslotsin Betroffene bei diesem umfangreichen Thema.

Sie spricht gemeinsam mit den Betroffenen über ihre Wünsche und ihren Hilfebedarf und zeigt ihnen den Weg zu bestimmten Eingliederungshilfen.

Die Verfahrenslotsin unterstützt auch dabei, weitere Ansprechpersonen zu finden und Anträge auszufüllen. Auf Wunsch begleitet sie durch das ganze Antragsverfahren. Das heißt: Sie hilft Betroffenen, Hilfe zu bekommen.

Die Verfahrenslotsin hilft individuell, vertraulich, unabhängig, kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.

So kann die Unterstützung der Verfahrenslotsin einmalig oder über die gesamte Zeit der Antragstellung und darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Sie steht auch bei Widersprüchen und Klagen zur Seite.

Für wen ist die Verfahrenslotsin da?

Sie hilft jungen Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung.

Sie hilft

  • Kindern
  • Jugendlichen
  • jungen Erwachsenen bis 27 Jahren
  • Personensorgeberechtigten.

Wo finde ich gesetzliche Grundlagen zur Verfahrenslotsin?

Die gesetzliche Grundlage für die aufgeführten Aufgaben der Verfahrenslotsin liefert § 10b SGB VIII.

Wie erhalte ich Beratung?

Die Beratung kann telefonisch, per Video-Telefonat oder persönlich im Büro der Verfahrenslotsin stattfinden.

Auch ein Gespräch in der Einrichtung oder per Hausbesuch ist möglich. 

Heike Borkenfeld
Telefonnummer: 0 23 65 – 99 2595 
Mobil: 0172 20 44 723
heike.borkenfeld(at)marl.de

 

 


Kontakt


Frau Borkenfeld

Soziale Dienste Jugendamt Sachbearbeitung Verfahrenslotsin
amt51@­marl.de 02365 99-2595 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.0.03
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl