Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Internetseite
Im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Alltag sollen auch Internetangebote für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Die Stadt Marl ist bemüht, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und den betreffenden veröffentlichten harmonisierten Normen (EN 301 549) oder maßgeblichen Teilen der Normen in der jeweils geltenden Fassung Rechnung getragen wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Stadt Marl mit ihren Unterseiten, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verlinkte andere Internetseiten. Sie gilt für die Internetseite der Stadt Marl in Desktop- und in mobiler Ansicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite der Stadt Marl ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.
Die Beurteilung des Stands der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik beruht auf einer Selbstbewertung der Stadtverwaltung Marl unter Hinzuziehung der zugrunde liegenden oben genannten Rechtsvorschriften und Vorgaben sowie darauf basierender Leitfäden (vorrangig BITV-Test Selbstbewertung über das Projekt BIK für Alle (bik-fuer-alle.de ) und das Angebot BITV Test (https://testen.bitv-test.de/ )).
Die größtmöglich barrierearme Gestaltung erfolgte zudem in Zusammenarbeit mit der Südwestfalen-IT (Hemer), von deren Seite der technische Rahmen bereitgestellt worden ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Im Rahmen der Möglichkeiten wird laufend daran gearbeitet, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Beispielsweise werden bei neu einzustellenden PDF-Dateien die Vorgaben der Barrierefreiheit möglichst vollständig erfüllt. Gerne möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf gerne eine andere Möglichkeit bereit. Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung. Der Start des Echtbetriebs dieser Neuauflage der Internetseite bringt möglicherweise zu Beginn einige notwendige Korrekturen mit sich, an deren Behebung aber umgehend nach Bekanntwerden gearbeitet wird.
In einigen Themenbereichen werden Daten/Dateien/Vorlagen etc. aus externen Quellen veröffentlicht. Die Stadt Marl ist tlw. zur Veröffentlichung verpflichtet, hat jedoch keinen Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung. Darüber hinaus ist in einigen Bereichen eine Veröffentlichung unbedingt und kurzfristig erforderlich. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit können auch hier teilweise nicht vollständig umgesetzt werden. Ein Nacharbeiten ist aktuell noch nicht möglich.
Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- ein Blaufilter,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able™-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter: https://eye-able.com/de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Oktober 2025 erstellt.
Ansprechperson bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unser verantwortliches Sachgebiet an:
Kommunikation und Medien
pressestelle(at)marl.de
Telefon: (02365) 99-2723
Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren):
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Kontaktaufnahme ist hier möglich.