Netzwerk Kinderschutz
Was ist das Netzwerk Kinderschutz?
Das Netzwerk Kinderschutz ist eine gesetzlich verankerte und lokale Kooperationsstruktur mit dem Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu gewährleisten und zu verbessern.
Dies kann nur gelingen durch einen Zusammenschluss verschiedener Fachkräfte und Einrichtungen, die sich gemeinsam für das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Im Netzwerk arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, zum Beispiel aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schulen, Kitas, Polizei oder Justiz.
Denn: Kinderschutz funktioniert am besten, wenn alle Beteiligten gut miteinander vernetzt sind und an einem Strang ziehen.
Warum ist das wichtig?
Wenn ein Kind in Gefahr ist oder Hilfe braucht, ist es oft nicht leicht, das rechtzeitig zu erkennen und richtig zu handeln. Das Netzwerk sorgt dafür, dass Informationen schnell und verantwortungsvoll weitergegeben werden – natürlich immer mit dem Blick auf den Schutz des Kindes und die Rechte der Familie.
Was tut das Netzwerk Kinderschutz?
- Das Netzwerk Kinderschutz organisiert Fortbildungen und Schulungen zum Thema Kinderschutz.
- Es fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.
- Es hilft dabei, präventiv zu handeln – also Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor es kritisch wird.
- Es berät und unterstützt Fachkräfte bei Verdachtsfällen.
Basisschulung Kinderschutz
Die Basisschulung Kinderschutz soll einen Einblick in die Themenwelten des Kinderschutzes bieten. Sie soll Wissen, Methoden und Handlungssicherheit für den Alltag vermitteln. Die Schulung ist konzipiert für alle Personen, welche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
29.01.2026 9-13 Uhr Nachbarschaftszentrum Hüls
11.03.2026 12-16 Uhr Carl-Duisberg-Straße 165 Stadthaus 1
05.05.2026 9-13 Uhr online
16.07.2026 12-16 Uhr Kita Wirbelwind
22.09.2026 9-13 Uhr HoT Boje
18.11.2026 12-16 Uhr online
Zum Anmelden einfach auf den jeweiligen Termin klicken und eine E-Mail an netzwerkkinderschutz(at)marl.de schicken.
Konkret ergeben sich aus der Gesetzgebung drei Aufgabenbereiche:
- Absprachen zu Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und § 4 KKG sowie Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege bzw. Informationsübermittlung nach § 4 KKG
- Bedarfsgerechte Fortbildungsangebote für Mitglieder des Netzwerks (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LKSG NRW) sowie bedarfsgerecht, jedoch mindestens dreimal jährlich, interdisziplinäre Qualifizierungsangebote für die im Gesetz benannten Akteurinnen und Akteure
- Bürgernahe Öffentlichkeitsarbeit zu Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz
Teil des Netzwerks Kinderschutz werden
Für Interessierte, die ein Teil des Netzwerk Kinderschutz der Stadt Marl werden möchten, stehen die Netzwerkkoordinierenden zum Thema Kinderschutz der Stadt Marl zur Verfügung:
Kontakt
Frau Wibbeke
Soziale Dienste Jugendamt Sachbearbeitung Netzwerk Kinderchutz
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.0.04
Carl-Duisberg Straße 165
45772
Marl
