“Rechtliche Grundlage geschaffen”
„Die ausgleichsfähigen Unterdeckungen aus den Vorjahren werden in der neuen Gebührenkalkulation vollständig in den Ansatz gebracht“, erklärt Feuerwehrwehrdezernent Thomas Richter. „Darüber hinaus haben wir durch die Vorauskalkulation für die Folgejahre die rechtliche Grundlage geschaffen, um Unterdeckungen in Zukunft nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes abrechnen zu können.“
Externe Beratung eingeholt
Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit einem externen Berater die Gebühren für den Rettungsdienst umfassend neu kalkuliert. Dabei wurden sowohl die Kosten der vergangenen Jahre als auch künftige Entwicklungen berücksichtigt. Für den Zeitraum 2025 bis 2027 belaufen sich die durchschnittlichen Jahreskosten des Rettungsdienstes auf rund 17 Mio. Euro. Die neuen Gebührensätze sollen ab dem 1. Oktober gelten – vorausgesetzt die Politik stimmt zu. Konkret ergeben sich für die Hauptleistungen folgende Gebühren: Rettungswagen (RTW) 929,64 Euro, Krankentransportwagen (KTW) 744,11 Euro und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1.054,04 Euro. Hinzu kommt eine Leitstellengebühr von bis zu 63,40 Euro und eine Kilometergebühr von 5 Euro.
Diskussion mit den Krankenkassen
Mit der neuen Gebührensatzung ist die Stadt Marl in eine landesweite Diskussion mit den Krankenkassen über die künftige Kostenübernahme von sogenannten Fehlfahrten geraten. Fehleinsätze liegen dann vor, so Thomas Richter, wenn ein Transport zum Krankenhaus nicht erfolgt. „Mal geht es dem Patienten besser, wenn er durch den Rettungsdienst versorgt wurde. Oder die Hilfe für den Patienten ist am Einsatzort gar nicht mehr notwendig.“ Zu Fehleinsätzen gehört aber auch die Bereitstellung des Rettungsdienstes bei Brandeinsätzen der Feuerwehr. „Auch hier verletzt sich zum Glück nicht immer jemand. Dann bleibt ein Transport aus, und der Einsatz ist im Grunde ein Fehleinsatz“, so der Dezernent.
Stadt schafft Planungssicherheit
Unklar sei, ob die Kassen die neuen Gebührensätze vollständig anerkennen oder wegen der Fehlfahrten eigene Festbeträge ansetzen werden. „Wir gehen aktuell davon aus, dass die Krankenkassen auf die neue Gebührensatzung mit einer Festsetzung von Pauschalbeträgen reagieren werden“, sagt Thomas Richter. Aus den Erfahrungen anderer Kreisstädte sei bekannt, dass diese Festbeträge in der Regel rund 80 Prozent der kalkulierten Kosten abdecken. „Selbst in diesem Szenario liegen die Erstattungen über den bisherigen Einnahmen aus der alten Satzung“, so Thomas Richter. Die Stadt handelt somit vorausschauend, schafft Planungssicherheit und lässt kaum finanzielle Risiken für den Haushalt entstehen. „Auch wenn die endgültige Entscheidung der Krankenkassen noch aussteht“, so Thomas Richter.
Finanzierung absichern
Mit der neuen Kalkulation schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, die Finanzierung des Rettungsdienstes in Marl für die kommenden Jahre abzusichern. Thomas Richter betont, dass die neuen Gebührensätze trotz aktueller Kostensteigerungen im Durchschnitt der Nachbarkommunen liegen. Parallel zu den Beratungen im Rat wurde das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit den Krankenkassen eingeleitet. Ergebnisse dazu sowie mögliche Auswirkungen auf die Abrechnung werden in den kommenden Wochen erwartet.
Zum Hintergrund
Die derzeit gültige Gebührensatzung basiert auf einer Kalkulation aus dem Jahre 2019. Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und dem Ausbau des Rettungsdienstes sind die Gebühren aus der aktuellen Gebührensatzung nicht mehr auskömmlich. Dadurch sind Unterdeckungen in einzelnen Jahren entstanden. Im letzten Jahr nahm die Stadt bereits Gespräche mit den Krankenkassen zu einer neuen Gebührenkalkulation auf. Thomas Richter: „Wir haben ein einvernehmliche Lösung angestrebt. Aufgrund der Debatte um die Fehlfahrten und des weiteren Umgangs mit den Unterdeckungen zum damaligen Zeitpunkt ist uns dies jedoch leider nicht gelungen.“ Die Stadtverwaltung hat sich daher dazu entschieden, mit externer Beratung eine grundlegende Neukalkulation vorzunehmen.