Seniorenbeiratswahl: Verfahren bei Einzelkandidaturen geregelt

Am Mittwoch, 1. Oktober 2025, findet die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Marl statt. Im Vorfeld erreichen die kommunale Wahlleitung vermehrt Nachfragen zum Verfahren in Wahlbezirken, in denen sich lediglich eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl stellt. Für diese Fälle sieht das Verfahren eine besondere Regelung vor.

Regelung

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird auf den Stimmzetteln hinter dem Namen des Kandidaten die Möglichkeit geboten, mit „Ja“ oder „Nein“ zu votieren. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen zur Bürgermeisterwahl nach Paragraf 46c Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Das bedeutet: Der Kandidat oder die Kandidatin ist gewählt, wenn mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen auf „Ja“ entfallen. Maßgeblich ist ausschließlich das Verhältnis der abgegebenen gültigen Ja- bzw. Nein-Stimmen, nicht die Zahl der Wahlberechtigten. Erhält der einzige Kandidat oder die einzige Kandidatin nicht die erforderliche Mehrheit an Ja-Stimmen, gilt er oder sie als nicht gewählt. In diesem Fall verkleinert sich die Zahl der Mitglieder des Seniorenbeirates entsprechend.

Zum Hintergrund: 

Für den Seniorenbeirat stellen sich 39 Kandidaten für 22 Plätze zur Wahl. Mit der Einrichtung eines Seniorenbeirates im Jahre 1979 erhielten ältere Einwohnerinnen und Einwohner in Marl größere Möglichkeiten der Mitsprache und Mitwirkung in allen öffentlichen Belangen. Der Beirat wird von den Marler Seniorinnen und Senioren gewählt und besteht zurzeit aus 21 Mitgliedern. Die Amtsperiode des Beirates entspricht der Wahlperiode des Rates (5 Jahre).

Informationen

Grundlegende Informationen zum Seniorenbeirat und den Wahlen finden Interessierte auf der städtischen Internetseite unter https://www.marl.de/seniorenbeirat . Wahlleiter Michael Lauche bittet alle wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so die Arbeit des Seniorenbeirates aktiv zu unterstützen.

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Foto: Stadt Marl / J. Metzendorf