Aufenthaltstitel in neuen Pass übertragen (Übertragung)

Die Neuausstellung/ Übertragung Ihres Aufenthaltstitels ist u.a. erforderlich, wenn Ihr Reisepass aufgrund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer verlängert bzw. neu ausgestellt wurde oder Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben.

Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

0,00 € bis 67,00 €

  • Gültiger und anerkannter Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
  • Bearbeitungsgebühr oder Bewilligungsbescheid des Jobcenter/ Arbeitsamt/ Sozialamt

Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.

Nach Terminvereinbarung: 30 Minuten

§§ 45c, 52-54 AufenthV

Übertragung, Neuausstellung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, neuer Reisepass, Verlust

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