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Vollmacht (Beratung, Beglaubigung und Erstellung)

Vollmacht 

(Beratung – Erstellung – Beglaubigung der Unterschrift)

Die Betreuungsbehörde unterstützt Sie gern nach telefonischer Terminvereinbarung beim Erstellen Ihrer individuellen Vollmacht.

Das Beratungsgespräch sollte bei Ihnen stattfinden. Erfahrungsgemäß ist die Thematik in Ihrer gewohnten Umgebung leichter zu besprechen.

Wir erstellen Ihnen anschließend die auf Ihre Situation passenden Verfügungen und beglaubigen Ihre Unterschrift.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist ein Dokument, mit dem eine volljährige Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Vollmachtnehmer) bevollmächtigt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und zu handeln, falls der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, dann sollte aber auch schriftlich festgehalten werden, in welchem Verhältnis diese Personen handeln dürfen.

Dies kann beispielsweise bei Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkung der Fall sein. Die Vollmacht ist eine Möglichkeit, die Selbstbestimmung zu wahren und eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, da der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht anstelle eines Betreuers handeln kann.

Eine Vollmacht regelt: 

  • Vermögenssorge:

    Der Bevollmächtigte kann Bankgeschäfte erledigen, Verträge abschließen, Immobilien verwalten und andere finanzielle Angelegenheiten regeln. 

  • Gesundheitsangelegenheiten:

    Der Bevollmächtigte kann Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Pflege treffen. 

  • Aufenthaltsbestimmung:

    Der Bevollmächtigte kann den Aufenthalt des Vollmachtgebers bestimmen. 

  • Vertretung vor Behörden und Gerichten:

    Der Bevollmächtigte kann den Vollmachtgeber vor Behörden und Gerichten vertreten. 

  • Weitere Bereiche:

    Die Vorsorgevollmacht kann auch andere Bereiche (z.B. die Befugnis zum Erhalt und Öffnen der Post) umfassen, die im Einzelfall festgelegt werden. 

Zusammenfassend: Eine Vollmacht ist ein wichtiges Instrument zur Selbstbestimmung und zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Vollmacht zu erstellen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Wichtige Punkte zur Vollmacht:

  • Vertrauensperson:

    Es ist wichtig, eine Person des Vertrauens zu wählen, die zuverlässig und verantwortungsbewusst ist. 

  • Registrierung:

    Die Vorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, um die Auffindbarkeit im Ernstfall zu erleichtern. 

kostenfrei

Beratungszeit: ca. 2 Stunden

§§ 164 ff. und §§ 662 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 7 BtOG für die Beglaubigung der Unterschrift.

Formulare zur Registrierung bei der Bundesnotarkammer:

https://www.vorsorgeregister.de/formulare

 

Online-Registrierung bei der Bundesnotarkammer

www.vorsorgeregister.de/privatpersonen

Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Beglaubigung

Ihre Ansprechpersonen

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