Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Patientenverfügung (Beratung und Erstellung)

Patientenverfügung

Die Betreuungsbehörde unterstützt Sie gern beim Erstellen Ihrer individuellen Patientenverfügung.

Das Beratungsgespräch sollte nach telefonischer Terminvereinbarung bei Ihnen stattfinden. Erfahrungsgemäß ist die Thematik in Ihrer gewohnten Umgebung leichter zu besprechen.

Auf Wunsch erstellt Ihnen die Betreuungsbehörde anschließend Ihre individuelle Patientenverfügung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das im Vorfeld erstellt wird, um im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls, bei dem man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, den eigenen Willen zu dokumentieren. Sie ist eine Form der Selbstbestimmung und gibt Ärzten und Angehörigen eine Richtlinie für die medizinische Behandlung. 

Inhalte einer Patientenverfügung:

  • Eine Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. 

  • Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 

  • Die Verfügung sollte gut auffindbar und leicht zugänglich sein, z.B. zusammen mit wichtigen Ausweisdokumenten oder beim Hausarzt. 
  • Eine Patientenverfügung kann mit einer Vollmacht kombiniert werden, um eine Vertrauensperson zu benennen, die die Umsetzung der Verfügung überwacht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument zur Selbstbestimmung im Krankheitsfall. Sie gibt im Idealfall klare Anweisungen für die medizinische Versorgung und hilft Angehörigen und Ärzten, den Willen des Patienten zu respektieren. 

Hier finden Sie einige Erläuterungen des Bundesministeriums für Justiz zur Patientenverfügung: Patientenverfügung

Hinweis: Die Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, um die Auffindbarkeit im Ernstfall zu erleichtern. 

kostenfrei

Beratungszeit: ca. 2 Stunden

Formulare zur Registrierung bei der Bundesnotarkammer:

https://www.vorsorgeregister.de/formulare

 

Online-Registrierung bei der Bundesnotarkammer

www.vorsorgeregister.de/privatpersonen

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Betreuungen A - G

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2491

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Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

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