Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
- Anschrift
- 001 Bergstraße 228-230 45768 Marl
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001 Bergstraße 228-230 45768 Marl
- Telefon
- 02365/992301
- Fax
- 02365 99-963300
- buergerbuero@marl.de
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
- Anschrift
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- Telefon
- Sie finden Ihren richtigen Ansprechpartner über eine Dienstleistung oder über die Sachgebietsleitung
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Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft
Eine Melderegisterauskunft kann schriftlich beim Bürgerbüro gestellt werden. Dabei wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.
Einfache Melderegisterauskünfte sind nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.
Es sei denn,
die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, hat gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt
oder
die um Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt.
Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
Familienname(n),
Vornamen,
Doktorgrad,
derzeitige Anschrift(en) sowie
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, z.B. durch Vorlage eines Schuldtitels. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden.
Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie
frühere Namen,
Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschrift(en),
- Einzugs- und Auszugsdatum,
- Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Voraussetzung für die Erteilung einer Melderegisterauskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Hierzu sind neben der Angabe des Vor- und Familiennamens mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, z.B. das Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift anzugeben.
Es besteht zudem die Möglichkeit der elektronischen Melderegisterauskunft (kurz: EMRA). Weitere Informationen finden Sie unter dem selbigen Stichwort.
- Für eine einfache Melderegisterauskunft pro Person 11,00 €
- Für eine erweiterte Melderegisterauskunft pro Person 15,00 €
- Anfragen über EMRA 6,00 €
Die Gebühr kann in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf nachfolgend aufgeführte Konto der Stadt Marl beglichen werden.
Eine Kopie des Überweisungsträgers ist der Anfrage beizufügen.
Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE05 426501500060060423
BIC: WELADED1REK
Verwendungszweck: Auskunft aus dem Melderegister, Name der gesuchten Person
Personalausweis oder Reisepass
Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb einer Woche bearbeitet.
Bei elektronischer Anfrage (EMRA) erfolgt die Auskunft innerhalb von 48 Stunden.
§§ 44 ff. Bundesmeldegesetz
Ihre Ansprechpersonen
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
buergerbuero@marl.de Sie finden Ihren richtigen Ansprechpartner über eine Dienstleistung oder über die Sachgebietsleitung
Stadthaus 2
Raum: 144
Bergstraße 228-230
45768
Marl