Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Illegale Müllablagerungen

Illegale Müllablagerungen stellen ein immer größer werdendes Problem innerhalb der Stadt Marl dar. Illegal entsorgter Müll verschandelt nicht nur die Landschaft und das Stadtbild, sondern belastet die Umwelt und verursacht hohe Kosten für die Allgemeinheit.

Abfälle sind gem. § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Entsorgung von Abfällen darf jedoch gem. § 28 Abs. 1 KrWG nur in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen erfolgen.

In der Stadt Marl bestehen vielfältige kostenlose bzw. kostengünstige Angebote, um seinen privaten Müll zu entsorgen. Nähere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung erhalten Sie von den Abfallberatern des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl (ZBH).

Wer seinen Müll illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem KrWG mit bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Gegebenenfalls kann die Entsorgung auch als Straftat verfolgt werden. Zuzüglich hierzu muss der Verursacher auch mit den Kosten der Entsorgung rechnen, falls er seine Abfälle nicht selber entsorgt.

Nur selten lassen sich die Verursacher ermitteln. Daher sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Hinweise werden jederzeit dankend unter der Rufnummer 02365-99 2362 oder 02365-99 2395 oder per E-Mail an ordnungsamt(at)marl.de formlos entgegengenommen. Machen Sie dabei nach Möglichkeit folgende Angaben über die Abfälle:

  • Art und Menge

  • Genauer Ablageort

  • Uhrzeit der Ablagerung

  • Hinweise über den Verursacher (Name, Adresse oder Kfz-Kennzeichen)

  • Bilder der Müllablagerung

Gegebenenfalls müssen Sie als Zeuge Ihre Bereitschaft dazu erklären, eventuell vor Gericht auszusagen.

Sobald eine illegale Müllablagerung festgestellt wird, werden die zuständigen Stellen umgehend darüber informiert.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Marl

Müll, Abfall, Abfälle, Verschmutzung, Vermüllung, Sperrmüll, Schrott, Altkleider, Altkleidung, Müllkippe, Abfallbeseitigung
Wilde Müllkippe
Unerlaubte Abfallbeseitigung
Vermüllung

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

ordnungsamt@­marl.de 02365 99-2362

Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.10
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

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