Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. 

Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für Grundbesitz:

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstück

Die Grundsteuer ist objektbezogen und richtet sich nach der Art und Beschaffenheit eines Grundstücks. Das Grundsteuerverfahren ist zweigeteilt.

Unter Anwendung einer Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbetrag, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält. Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde und setzt die Grundsteuer durch den Bescheid über Steuern und Abgaben fest.

Die Steuerhebesätze in der Stadt Marl wurden durch den Rat der Stadt Marl wie folgt beschlossen:

 

2013

2014

2015

2016

Grundsteuer A

285 %

285 %

285 %

285 %

Grundsteuer B

660 %

660 %

660 %

790 %

Grundsteuergesetz; Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern

Grundsteuerhebesatz, Grundbesitzabgaben

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer

amt23@­marl.de 02365 99-2252
Stadthaus 2
Raum: 2 (3.OG)
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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Sachbearbeitung Grundbesitzabgaben, Vergnügungssteuer

amt23@­marl.de 02365 99-2242
Stadthaus 2
Raum: 3 (3.OG)
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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Sachbearbeitung Grundbesitzabgaben, Hundesteuer

amt23@­marl.de 02365 99-2262
Stadthaus 2
Raum: 2 (3.OG)
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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