Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek. Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Hans
Liebal
Sachbearbeitung Betreuungen A - G
- Anschrift
- 001 Liegnitzer Straße 5 45768 Marl
- Telefon
- 02365 99-2491
- Fax
- 02365 99-962456
- betreuungsbehoerde@marl.de
Simon
Royal
Sachbearbeitung Betreuungen H - NA
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
weitere Termine nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Liegnitzer Straße 5 45768 Marl
- Telefon
- 02365 99-2467
- Fax
- 02365 99-962456
- betreuungsbehoerde@marl.de
Sabine
Klein
Sachbearbeitung Betreuungen NB - SR
- Anschrift
- 001 Liegnitzer Straße 5 45768 Marl
- Telefon
- 02365 99-2514
- Fax
- 02365 99-962456
- betreuungsbehoerde@marl.de
Thomas
Klappstein
Sachbearbeitung Betreuungen ST - Z
- Anschrift
- 001 Liegnitzer Straße 5 45768 Marl
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Hans
Liebal
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Sabine
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Sachbearbeitung Betreuungen NB - SR
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Thomas
Klappstein
Sachbearbeitung Betreuungen ST - Z
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Ehegattenvertretungsrecht
Die Betreuungsbehörde berät zu allgemeinen Fragen rund um das Ehegattenvertretungsrecht.
Das Ehegattenvertretungsrecht ist eine gesetzliche Regelung (§ 1358 BGB), die seit dem 1. Januar 2023 gilt und es Ehegatten ermöglicht, sich in medizinischen Notfällen gegenseitig zu vertreten, wenn eine Person geschäftsunfähig ist. Das Recht gilt ausschließlich für Angelegenheiten der Gesundheitssorge und ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Es ermöglicht die Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder den Abschluss von Behandlungsverträgen und tritt in Kraft, wenn keine Vorsorgevollmacht und kein Widerspruch der Ehegattenvertretung vorliegen und keine rechtliche Betreuung angeordnet ist.
Das Vertretungsrecht ist vom behandelnden Arzt zu bescheinigen und endet mit Wiedererlangung der Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen, spätestens nach sechs Monaten. Bei längerer Einwilligungsunfähigkeit ist bei Bedarf die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu prüfen.
Ein Widerspruch zur Ehegattenvertretung sollte im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (https://www.vorsorgeregister.de/formulare
oder online unter https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen)
hinterlegt sein. Behandelnde Ärzte können diese Information dort abrufen.
Die Betreuungsbehörde berät zu allgemeinen Fragen rund um das Ehegattenvertretungsrecht.
Da das Ehegattenvertretungsrecht nicht alle Angelegenheiten des Betroffenen umfasst, können besser im Vorfeld umfassende Vollmachten errichtet werden. Siehe hierzu unsere Dienstleistungen Vollmacht.
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Betreuungen A - G
betreuungsbehoerde@marl.de 02365 99-2491
Stadthaus 3
Raum: 87
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Betreuungen H - NA
betreuungsbehoerde@marl.de 02365 99-2467
Stadthaus 3
Raum: 88
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Betreuungen NB - SR
betreuungsbehoerde@marl.de 02365 99-2514
Stadthaus 3
Raum: 88
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
Sachbearbeitung Betreuungen ST - Z
betreuungsbehoerde@marl.de 02365 99-2516
Stadthaus 3
Raum: 87
Liegnitzer Straße 5
45768
Marl
