Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) berät über die Bereitstellung, Nutzung und Leerung folgender Abfallbehälter:
Restabfall (schwarze Tonne)
Bioabfall (braune Tonne)
Pappe/Papier (blaue Tonne)
Wertstoffe (gelbe Tonne)
An-, Um- und Abmeldungen von Abfallbehältern müssen schriftlich (gerne per Mail) oder persönlich durch den Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung erfolgen.
Behälteranträge von Mietern werden nicht bearbeitet.
Restabfallbehälter sind verpflichtend zu nutzen und gebührenpflichtig. Sie richten sich in ihrem Volumen nach der Menge des Abfalls, welcher auf dem Grundstück anfällt.
Unterschiedliche Größen und die damit verbundenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Bioabfallbehälter sind nicht verpflichtend zu nutzen und im gleichen Volumen der genutzten Restabfallbehälter gebührenfrei.
Unterschiedliche Größen und die damit verbundenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Pappe/Papier-Behälter sind nicht verpflichtend zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei.
Unterschiedliche Größen entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Wertstoffbehälter (ehemals Gelbe Tonne) sind nicht verpflichtend zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei.
Bereitstellung und Leerung der Behälter erfolgt durch die Remondis GmbH & Co.KG im Auftrag des Dualen-System-Deutschland.
Bei Anfragen zur Bereitstellung und Leerung setzen Sie sich bitte direkt mit Remondis in Verbindung:
0800 122 32 55
kurzfristig
Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) berät über die Bereitstellung, Nutzung und Leerung folgender Abfallbehälter:
Restabfall (schwarze Tonne)
Bioabfall (braune Tonne)
Pappe/Papier (blaue Tonne)
Wertstoffe (gelbe Tonne)
An-, Um- und Abmeldungen von Abfallbehältern müssen schriftlich (gerne per Mail) oder persönlich durch den Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung erfolgen.
Behälteranträge von Mietern werden nicht bearbeitet.
Restabfallbehälter sind verpflichtend zu nutzen und gebührenpflichtig. Sie richten sich in ihrem Volumen nach der Menge des Abfalls, welcher auf dem Grundstück anfällt.
Unterschiedliche Größen und die damit verbundenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Bioabfallbehälter sind nicht verpflichtend zu nutzen und im gleichen Volumen der genutzten Restabfallbehälter gebührenfrei.
Unterschiedliche Größen und die damit verbundenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Pappe/Papier-Behälter sind nicht verpflichtend zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei.
Unterschiedliche Größen entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Wertstoffbehälter (ehemals Gelbe Tonne) sind nicht verpflichtend zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei.
Bereitstellung und Leerung dr Behälter erfolgt durch die Remondis GmbH & Co.KG im Auftrag des Dualen-System-Deutschland.
Bei Anfragen zur Bereitstellung und Leerung setzen Sie sich bitte direkt mit Remondis in Verbindung:
0800 122 32 55
kurzfristig
- Anschrift
- 001 Zechenstraße 20 45772 Marl
Olaf
Schneider
Sachbearbeitung Abfallwirtschaft, Abfallbehälter
- Anschrift
- 001 Zechenstraße 20 45772 Marl
- Telefon
- 02365 99-5422
- Fax
- 02365 99-5599
- zbh@marl.de
Abfallbehälter
Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) berät über die Bereitstellung, Nutzung und Leerung folgender Abfallbehälter:
Restabfall (schwarze Tonne)
Bioabfall (braune Tonne)
Pappe/Papier (blaue Tonne)
Wertstoffe (gelbe Tonne)
Restabfallbehälter sind verpflichtend zu nutzen und gebührenpflichtig. Sie richten sich in ihrem Volumen nach der Menge des Abfalls, welcher auf dem Grundstück anfällt.
Unterschiedliche Größen und die damit verbundenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Bioabfallbehälter sind nicht verpflichtend zu nutzen und im gleichen Volumen der genutzten Restabfallbehälter gebührenfrei.
Unterschiedliche Größen und die damit verbundenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Pappe/Papier-Behälter sind nicht verpflichtend zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei.
Unterschiedliche Größen entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung (Button: Rechtsgrundlagen).
Wertstoffbehälter (ehemals „Gelbe Tonne“) sind nicht verpflichtend zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt gebührenfrei.
Bereitstellung und Leerung der Behälter erfolgt durch die Remondis GmbH & Co.KG im Auftrag des Dualen-System-Deutschland.
Bei Anfragen zur Bereitstellung und Leerung setzen Sie sich bitte direkt mit Remondis in Verbindung:
0800 122 32 55
An-, Um- und Abmeldungen von Abfallbehältern müssen schriftlich (gerne per Mail) oder persönlich durch den Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung erfolgen.
Behälteranträge von Mietern werden nicht bearbeitet.
kurzfristig
-
Antrag Abfallbehälter
Neubestellung / Umbestellung / Abbestellung von Abfallbehältern
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Abfallwirtschaft, Abfallbehälter
zbh@marl.de 02365 99-5422
Zentraler Betriebshof
Raum: 1.4 (1.OG)
Zechenstraße 20
45772
Marl