Hier finden Sie alle Informationen zu den städtischen Dienstleistungen alphabetisch sortiert – von A wie Angelschein bis Z wie Zentralbibliothek.
Darüber hinaus sind im Serviceportal Marl verschiedene Online-Services aus den Bereichen Gewerbe, Pass- und Meldewesen sowie allgemeinen Lebenslagen verfügbar. Das Angebot wird laufend aktualisiert und mit Dienstleistungen zur Online-Abwicklung erweitert.
- Anschrift
- 001 Carl-Duisberg Straße 165 45772 Marl
Lena
Grochowski
Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- Anschrift
- 001 Carl-Duisberg Straße 165 45772 Marl
- Telefon
- 02365 99-2385
- Fax
- 02365 99-963200
- strassenverkehr@marl.de
Michelle
Lenger
Sachbearbeitung Innendienst Verkehrsüberwachung
- Anschrift
- 001 Carl-Duisberg Straße 165 45772 Marl
- Telefon
- 02365 99-2320
- Fax
- 02365 99-963200
- strassenverkehr@marl.de
Dennis
Bomkamp
Sachbearbeitung Innendiest Verkehrsüberwachung
- Anschrift
- 001 Carl-Duisberg Straße 165 45772 Marl
- Telefon
- 02365 99-2532
- Fax
- 02365 99-963200
- strassenverkehr@marl.de
Tobias
Sellinat
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- Anschrift
- 001 Carl-Duisberg Straße 165 45772 Marl
- Telefon
- 02365 99-2306
- Fax
- 02365 99-963200
- strassenverkehr@marl.de
Carolin
Rutz
Sachbearbeitung Innendienst Verkehrsüberwachung
- Anschrift
- 001 Carl-Duisberg Straße 165 45772 Marl
- Telefon
- 02365 99-2366
- Fax
- 02365 99-963200
- strassenverkehr@marl.de
Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Regeln der Straßenverkehrsordnung genehmigen.
U.a. von den Vorschriften über die Straßenbenutzung von allgemeinen Verkehrsregelungen, von der Pflicht einen Schutzhelm zu tragen oder einen Sicherheitsgurt anzulegen sowie von dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Auch zur Durchführung von z.B. Laternen- oder Schützenumzügen ist eine Erlaubnis zur Benutzung der Straße einzuholen.
Je nach Art der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50€ bis 320,00€ erhoben.
Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden je nach beantragter Genehmigung.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage bei der Sachbearbeitung.
7-14 Tage
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)