Asylbewerber-Unterbringung
Die Unterbringung von Flüchtlingen, die der Stadt Marl zugewiesen werden, erfolgt nach dem Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in Marl. Demnach werden Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Es besteht kein Anspruch auf Unterbringung in einer selbst gewählten Unterkunft oder Wohnung. Insbesondere Familien können, im Hinblick auf eine frühzeitige Integration möglichst bald nach einer Eingewöhnungsphase in der Gemeinschaftsunterkunft unter Berücksichtigung des Ausländerrechtlichen Status in eine privat angemietete Wohnung umziehen.
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