Der ZBH weist daraufhin, dass die aufgestellten Container nur mit losem Laub von Straßenbäumen befüllt werden dürfen. Das Abstellen von Säcken oder das Anhäufen von Laub an vollen Behältern ist nicht gestattet. Illegale Abfallablagerungen können zu Bußgeldern führen. „Bürgerinnen und Bürger, die eine übermäßige Menge an Laub entsorgen möchten, können dies ab Montag, 15. September, gebührenfrei am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 erledigen“, sagt ZBH-Chef Michael Lauche. Hierzu ist das Laub in Säcken oder anderen Gefäßen anzuliefern.
Gehwege zu reinigen sowie die dabei anfallenden Abfälle zu entsorgen sind satzungsgemäße Aufgaben der Anlieger. Die Laubsammlung des ZBH dient zur Unterstützung der Anlieger bei der Erledigung dieser Aufgaben, sie ist jedoch keine verpflichtende Leistung. Die Standorte der Sammelbelbehälter sind durch den Zentralen Betriebshof festgelegt. Weitere Standorte werden nicht eingerichtet und die Behälter sind vor Ort zu belassen. „Bei der Durchführung der Laubabfuhr sind wir auf die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen und bitten darum, alle Vorgaben zu beachten“, so der Betriebsleiter.