Stadt Marl sucht eine ehrenamtliche Schiedsperson

Ärger mit dem Nachbarn, eine Rangelei in der Kneipe, die geöffnete Post? Es gibt viele Streitigkeiten, bei denen Bürger nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen, wenn sie ihr Recht durchsetzen wollen. Die Stadt sucht jetzt für den Schiedsamtsbezirk III eine ehrenamtliche Schiedsperson, die solche oder andere Konflikte löst, um Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Die Hauptaufgabe der Schiedsperson liegt darin, im Gespräch zu versuchen, Probleme zwischen den Parteien zu klären und eine rechtsverbindliche Schlichtung herbeizuführen. So soll die Schiedsperson bürgerlich-rechtlich Streitigkeiten gütlich beilegen und Strafverfahren in den gesetzlich bestimmten Fällen vermeiden.

Schlichtende Gespräche statt Strafanzeige

Oft geht es dabei um Nachbarstreitigkeiten oder Fälle von Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch. Der Gang zum Schiedsamt kann durch schlichtende Gespräche eine Strafanzeige oder den teuren und nervenaufreibenden Gang zum Gericht ersparen. Denn Schiedsleute sind Vermittelnde zwischen den Fronten, bevor es zum Prozess kommt. Sie streben eine friedliche Aussöhnung zwischen den sich Streitenden an.

Migrationshintergrund erwünscht

Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die möglichst in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen, im Alter zwischen 25 und 75 Jahren sind und Interesse am Schiedsamt haben sowie eine gewisse Verhandlungs- und Schreibgewandtheit besitzen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Zum Schiedsamtsbezirk Marl III gehören die Stadtteile Hüls-Nord, Marl-Hamm, Sickingmühle, Sinsen und Lenkerbeck. 

Für fünf Jahre gewählt

Die Schiedsperson wird für fünf Jahre von der Gemeindevertretung gewählt. Nach Prüfung durch den Direktor des Amtsgerichtes werden die neuen Schiedspersonen vereidigt. Sie werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. und durch die Bezirksvereinigung Recklinghausen geschult. Auch eine Wiederwahl ist möglich.

Bewerbung bis 16. Januar 2026

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des Amtes haben, können sich schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf bei der Stadt Marl, Haupt- und Personalamt, Carl-Duisberg-Str. 165, 45772 Marl bis zum 16. Januar 2026 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen müssen ein Lichtbild, einen tabellarischen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und einen Tätigkeitsnachweis enthalten.

Nähere Auskünfte über das Schiedsamt erhalten gibt es unter der Rufnummer 02365/99-2543 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.

 

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Gerade am Gartenzaun entstehen immer wieder Streitigkeiten. Symbolbild Randy Fath / Unsplash