Osterfeuer bis zum 27. März beantragen
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden ausschließlich Osterfeuer genehmigt, die der Öffentlichkeit und somit allen Bürgern zugänglich sind. Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden (Stadt Marl, Ordnungsamt, Creiler Platz 1, E-Mail: thorsten.cornels@marl.de). Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl“ kann hier heruntergeladen oder auch im Rathaus (Zimmer 46) ausgehändigt werden.
Strenge Auflagen
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind für die Brauchtumsfeuer strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten.
Keine Feuer an Karfreitag
Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen. Das Ordnungsamt wird stichprobenartige überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Außerdem gibt es keine Genehmigung für Osterfeuer am Karfreitag – dem steht das Sonn- und Feiertagsgesetz NRW entgegen.
Liste Osterfeuer (Stand 13.03.2018)
Foto: Daniel Hinz / www.pixelio.de