Beispielrechnung für ein Vierfamilienhaus
Wie sich die neuen Gebühren konkret auswirken können, zeigt eine Beispielrechnung des ZBH für ein typisches Vierfamilienhaus: Bei 16 Bewohnerinnen und Bewohnern, zwei 240-Liter-Restmüllbehältern, einem Biomüllgefäß, drei Altpapiergefäßen, einer befestigten Fläche von 280 Quadratmetern und einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 560 Kubikmetern erhöhen sich die jährlichen Gesamtkosten im Jahr 2026 auf 3.203 Euro. Das entspricht einem Plus von 188,60 Euro gegenüber 2025 oder einer Steigerung von 6,26 Prozent. Für jede einzelne Person bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von 11,79 Euro.
Kostendeckungsprinzip
Die Abfallgebühren steigen im Beispiel um 6,8 Prozent, die Straßenreinigungsgebühren um 8,62 Prozent. Die Entwässerungsgebühren erhöhen sich nach der aktuellen Kalkulation um 5,43 Prozent. Trotz dieser Anpassungen betont die Stadt Marl, dass die Gebühren weiterhin streng nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden. „Preissteigerungen in der Energieversorgung, im Materialeinsatz sowie in der Entsorgungslogistik machen die Anhebung unvermeidlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb der kommunalen Infrastruktur sicherzustellen“, so ZBH-Chef Michael Lauche.
Entwicklung sorgfältig beobachten
Die Verwaltung kündigte an, die Gebührenentwicklung weiterhin sorgfältig zu beobachten und wirtschaftlich zu kalkulieren. Michael Lauche: „Wir wollen die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger möglichst gering halten und gleichzeitig eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge gewährleisten.“
Beschlüsse und Vorlagen online
Alle Beschlüsse und Vorlagen zur Ratssitzung finden Interessierte im Rats- und Bürgerinformationssystem online unter https://marl.gremien.info/ (Menü „Kalender“). Dort kann u.a. auch der Vergleich der jährlichen Gebührenbelastungen pro Einwohner am Beispiel eines Vierfamilienhauses eingesehen werden.
