Hintergrund: Durch die Einführung des neuen § 75a der Gemeindeordnung in NRW fallen sämtliche landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren weg. So können Gewerke, Liefer- oder Dienstleistungen demnächst ohne Ausschreibung vergeben werden. Allerdings gibt es noch einige Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen. Auch sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung weiterhin die Grundlage für alle Vergaben. Mit der neuen Satzung könnten, sagt die Technische Dezernentin Andrea Baudek, bis zu 50 Prozent der Vergabeverfahren entfallen. Selbstverständlich wird es eine Evaluation zur Handhabung der neuen Wertgrenzen geben, um die Auswirkungen der neuen Regelungen beurteilen und weitere Maßnahmen einleiten zu können.
Schritt zur Entbürokratisierung
Und auch Bürgermeister Thomas Terhorst sieht in der Änderung einen wichtigen Schritt hin zur Entbürokratisierung: „Dies werden wir verantwortungsvoll und bewusst nutzen, um die Vergaben ordnungsgemäß durchzuführen und zu beschleunigen. Das Thema Korruption werden wir dabei selbstverständlich ebenfalls im Blick behalten.“
Inklusionsbeirat wird eingerichtet
Beschlossen hat der Rat die erneute Einrichtung eines Inklusionsbeirates, zu dessen Vorsitzende Tanja Laerbusch gewählt wurde. Ziel ist es, die Interessen der Marler Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung sowie von Behinderung bedrohter Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber den politischen Gremien und der Verwaltung in einem gesonderten Beirat zu vertreten, den Rat und seine Ausschüsse zu beraten und allen Formen der Benachteiligung der entsprechenden Personengruppen entgegenzuwirken.
Unterstützung fürs Ehrenamt
Dazu passt auch, dass die Stadt Marl der Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements nachkommt. Sie unterstützt die Arbeit der Marler Selbsthilfegruppen mit insgesamt 11.620 Euro. „Das Ehrenamt hat eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist unerlässlich für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche Integration, Wohlstand, das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale Bindungen“, sagt Thomas Terhorst. Und auch für die Mittelverteilung an die freien Träger der Jugendhilfe gab der Rat grünes Licht. 110.000 Euro fließen vorbehaltlich der Prüfung nach Paragraf 82 Gemeindeordnung der AWO, der ESM und Co.(der Kreis muss die freiwillige Ausgabe genehmigen) zu.
