Rechtliche Absicherung
Das bestehende Gewerbegebiet soll durch einen nach heutigem Stand rechtssicheren Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden. Auch werden durch Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen die Zielsetzungen des Einzelhandels-und Zentrenkonzepts im Bebauungsplan umgesetzt. Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan im Bereich des bestehenden Bau- und Gartenmarkts geändert und an die dort bestehende Nutzung angepasst.
Online oder persönlich einsehbar
Der Entwurf zum Bebauungsplan einschließlich Begründung sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans können während der Frist auf der städtischen Internetseite über marl.de/oeffentlichkeitsbeteiligung oder nach vorheriger Terminabsprache unter Tel.: 99-6114 im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl eingesehen werden.