1995 wurde die Lippeaue im Kreis Recklinghausen erstmals im Rahmen des Gewässerauenprogrammes als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Da die ordnungsbehördliche Verordnung nach 20 Jahren automatisch ihre Rechtskraft verliert, ist eine erneute Ausweisung erforderlich. Die neue Verordnung enthält zahlreiche Änderungen (u.a. zu den bereits renaturierten und künftig neu zu gestaltenden Abschnitten des Flusses) und regelt auch die Freizeit- und Erholungsnutzung (wie z.B. das Kanufahren und das Angeln) in dem mit über 2.200 ha größten Naturschutzgebiet im Kreis Recklinghausen.
Entwurf liegt in Verwaltung aus
Der umfangreiche Entwurf der neuen Verordnung liegt vom 8.12.2014 bis einschließlich 23.1.2015 in der Bauverwaltung der Stadt Marl aus (Liegnitzer Straße 5, 7. Etage, Zimmer 78). In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in den umfangreichen Entwurf nehmen. Ausgenommen ist der Zeitraum vom 24.12.14 bis einschließlich 2.1.2015, in dem die Stadtverwaltung geschlossen bleibt.
Während dieser Auslegungsfrist können Bürger ihre Anregungen und Bedenken zum Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Kreises Recklinghausen vorbringen.