Kita „Schatzkiste“ kann zweite Gruppe einrichten

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Gute Nachricht für die Eltern, die ihre Kinder für die Bauernhofkita „Schatzkiste“ angemeldet haben: Nach der Neuausrichtung des pädagogischen Konzeptes für die geplante zweite Kita-Gruppe steht einer Erweiterung um zwei mobile Einheiten für insgesamt 16 Kinder rechtlich nichts mehr entgegen.

15 zusätzliche Kita-Plätze

„Ich freue mich, dass es in intensiven Gesprächen doch noch gelungen ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Waldgruppe auf dem Gelände der Kita Schatzkiste zu schaffen“, teilte Sozialdezernentin Dr. Barbara Duka heute  mit. „Damit können 15 zusätzliche und dringend benötigte Kita-Plätze für Kinder über 3 Jahre geschaffen werden“.

Leben auf dem Bauernhof

Die Bauernhofkita „Schatzkiste“ besteht seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 und ist eine anerkannte und nach dem Kinderbildungsgesetz geförderte Kindertagesstätte.  Die Einrichtung besteht aus einer Gruppe und betreut bis zu 16 Kinder über drei Jahre und bis zu sechs Kindern unter drei Jahren. Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit liegt auf dem Thema „Leben auf dem Bauernhof.

Nachfrage von Beginn an groß

Die Nachfrage nach Plätzen in der Kita war von Beginn an deutlich größer als das vorhandene Angebot. Da eine Ausweitung des Angebots in den bestehenden Räumlichkeiten des renovierten Bauernhofes aber nicht möglich war, entstand die Idee, eine zweite Kita-Gruppe in entsprechend ausgestatteten mobilen Einheiten anzugliedern. Diese Idee erwies sich allerdings als nicht genehmigungsfähig, da der Standort baugesetzlich im Außenbereich liegt, in dem aus Gründen des Landschutzschutzes nur in streng festgelegten Ausnahmefällen Baugenehmigungen erteilt werden dürfen.

Neue Ausrichtung für das pädagogische Konzept

Nachdem das pädagogische Konzept für die neue Kita-Gruppe ganz auf den Erlebnisraum Wald ausgerichtet wurde und eine pädagogisch anerkannte Waldgruppe eingerichtet wird, konnte in einer erneuten bauplanungsrechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung des veränderten Nutzungsschwerpunktes Waldkindergartengruppe festgestellt werden, dass die geplante Aufstellung der beiden mobilen Einheiten („Waldkindergartenwagen“) grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Voraussetzung ist, dass der Träger sich verpflichtet, die beiden mobilen Einheiten ausschließlich für die Zwecke der Waldgruppe zu nutzen. Eine andere Nutzung ist unzulässig, die Wagen wären für diesen Fall zu entfernen.

Prüfung des Bauantrags

Die Stadtverwaltung hat den Träger der Kita „Schatzkiste“ bereits über das Ergebnis der Prüfung  informiert und angekündigt, einen entsprechenden Bauantrag wohlwollend zu prüfen.

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Sozialdezernentin Dr. Barbara Duka freut sich über zusätzliche Plätze in der Kita Schatzkiste