Gutachterausschuss: Immobilienpreise steigen wieder

Nach zwei Jahren nahezu unveränderter Preisentwicklung zeigt sich im Immobilienmarkt der Städte Dorsten, Gladbeck und Marl wieder ein leichter Aufwärtstrend. Wie der gemeinsame Gutachterausschuss für Grundstückswerte mitteilt, sind die Preise für gebrauchte Wohnimmobilien im ersten Halbjahr 2025 im Durchschnitt gestiegen.

„Moderater Anstieg“

Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich um rund drei Prozent, Eigentumswohnungen legten um zwei Prozent zu. Damit liegen die aktuellen Preise nur noch rund fünf Prozent unter dem Höchststand aus dem Jahr 2022. „Die Auswertung der tatsächlich gezahlten Kaufpreise bestätigt einen moderaten Anstieg und keinen Preissprung“, erläutert Dörthe Schmidt, Vorsitzende des Gutachterausschusses. „Die Preisentwicklung der regionalen Wohnimmobilien spiegelt zudem die bundesweite Trendwende seit Jahresbeginn.“

Kaufverträge stabil, Geldumsatz rückläufig

Während die Zahl der registrierten Kaufverträge für bebaute und unbebaute Grundstücke im Vergleich zum Vorjahr stabil blieb, verringerte sich der Geldumsatz deutlich. Im ersten Halbjahr 2025 belief er sich auf 206 Millionen Euro und lag damit spürbar unter dem Wert des Vorjahreszeitraums.

Über den Gutachterausschuss

Das neutrale Kollegialgremium besteht aus ehrenamtlichen Sachverständigen, die von der Bezirksregierung bestellt werden. Die zentrale Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die Erstellung von Verkehrswertgutachten für gerichtliche und private Zwecke. 

Weitere Informationen

Bodenrichtwerte, Immobilienpreise und Grundstücksmarktberichte finden Interessierte online unter: http://www.boris.nrw.de

Informationen zum Gutachterausschuss der Städte Dorsten, Gladbeck und Marl gibt es unter: http://www.dorsten.de/gutachterausschuss

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Die Gutachterausschüsse in NRW sind keine kommunalen, sondern vom Land eingerichtete Ausschüsse. Sie sind selbständig und im Rahmen ihrer Tätigkeit keinerlei Weisungen unterworfen.