Notbetreuung: Einheitliche Regelung beschlossen

Um der Betreuungssituation in den Marler Kindertageseinrichtungen bei Personalengpässen wirksam zu begegnen, hat die Stadt jetzt in Zusammenarbeit mit allen Trägern eine übergreifende, einheitliche Regelung zur Einrichtung von Notgruppen erarbeitet. Den notwendigen politischen Beschluss dafür gab der Kinder- und Jugendhilfeausschuss einstimmig in seiner Sitzung am Dienstag.

Abfrage alternativer Betreuungsmöglichkeiten

Die neue Regelung sieht vor, dass in großen Einrichtungen ab drei Gruppen zunächst eine freiwillige Abfrage alternativer Betreuungsmöglichkeiten bei den Eltern erfolgt. Falls notwendig, werden anschließend die Öffnungszeiten reduziert, um möglichst viele Kinder zumindest bis zum Mittag betreuen zu können. An den ersten beiden Notgruppentagen werden vorrangig Kinder von berufstätigen Eltern sowie Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgenommen. Ab dem dritten Tag wird eine Rotationslösung eingeführt, die allen Familien gerecht werden soll. Auch Geschwisterkinder werden bei der Planung berücksichtigt.

Mehr Transparenz und Planungssicherheit

„Die neue Regelung sorgt für mehr Transparenz und Planungssicherheit für Eltern und Fachkräfte und stärkt den Zusammenhalt der Trägerlandschaft in Marl“, betont Jugenddezernentin Claudia Schwidrik-Grebe. Mit dieser einheitlichen Vorgehensweise wird Chancengleichheit für alle Familien geschaffen. „Gleichzeitig bleibt für Einzelfallentscheidungen das notwendige pädagogische Fingerspitzengefühl der Fachkräfte vor Ort erhalten“, erklärt Claudia Schwidrik-Grebe. Ziel sei es, die Betreuung der Kinder im Falle von Personalausfällen „planbar und verlässlich zu gestalten und dabei berufstätige Eltern besonders zu entlasten.“

Anlage:

Beschlussvorlage 2025/0230 – Festlegung einer trägerübergreifenden einheitlichen Notgruppenregelung für Marler Kindertageseinrichtungen

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Symbolbild