Brexit: Ausländerbehörde verschickt Briefe an britische Staatsangehörige

Der Brexit wirft auch in Marl seine Schatten voraus: Britische Staatsangehörigen werden zukünftig einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen. Sie sollten schnellstmöglich einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Darauf weist die Ausländerbehörde der Stadt Marl jetzt hin.

Persönliches Gespräch an einem festen Termin

Die Ausländerbehörde verschickt derzeit Briefe an alle bis zum 1. März 2019 in Marl gemeldeten britischen Staatsangehörigen und lädt sie an einem festen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Wenn bis zum 31. März kein Schreiben im Briefkasten landet, werden die Betroffenen gebeten, sich selbst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde zu melden.

Übergangsphase hängt von politischen Entscheidungen ab

Sollte das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zustande kommen, wird voraussichtlich vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase gelten. Anderenfalls wird es lediglich eine Übergangsphase von drei Monaten geben. Dann müsste bis spätestens 30. Juni ein Antrag gestellt werden.

Aufenthalt und Erwerbstätigkeit bleiben erlaubt

Übrigens: Bis zur Entscheidung über den gestellten Antrag sollen der Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt bleiben.

Weitere Informationen:

www.gov.uk
www.bmi.bund.de

 

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