Laut Stadt ist die Nutzung der Fläche an der Gladiolenstraße für den Zweck des Campens bauordnungs- und planungsrechtlich unzulässig. Die Verwaltung hat daher eine bauordnungsrechtliche Verfügung erteilt, mit der ein Zwangsgeld angedroht wurde. Wenn die Räumung nicht bis zum mitgeteilten Zeitpunkt erfolgt, können weitere Zwangsmittel angedroht werden. Die Verwaltung ist im persönlichen Austausch mit dem Verantwortlichen, der sich in der Angelegenheit kooperativ zeigt. Die Fläche ist ein Privatgrundstück und nicht im Eigentum der Stadt. Werner Arndt: „Wir wollen zügig für Klarheit sorgen und die öffentliche Ordnung wiederherstellen.“
Das Ordnungsamt ist täglich in der Blumensiedlung präsent, führt regelmäßige Begehungen durch und überprüft die Lage vor Ort. Gemeinsam mit der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst wird eng gearbeitet, um auf mögliche Verstöße schnell reagieren und eventuelle Konflikte frühzeitig erkennen zu können.