Überweisungen und Lastschriften möglich
Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte von Visa. Auf die Bezahlkarte bucht die Verwaltung den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf. Die Karte ist in zahlreichen Geschäften und bei vielen Dienstleistern einsetzbar. Von der Bezahlkarte können monatlich bis zu 50 Euro Bargeld abgehoben werden. Auch Überweisungen und Lastschriften sind mit der Karte möglich. Außerdem können in einem Online-Portal oder in der App durch den Karteninhaber Informationen etwa zum Guthaben eingesehen werden. Es gibt aber auch Beschränkungen: So kann die Bezahlkarte nicht im Ausland genutzt werden, auch Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Ebenfalls gesperrt sind Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel oder das Überziehen des Guthabens.
Missbrauch ausschließen
Mit der Einführung der Bezahlkarte will die Stadt Leistungen gezielter, digitaler und nachvollziehbarer bereitstellen. Auch eventueller Missbrauch, wie zum Beispiel Zahlungen an Schlepper, kann so ausgeschlossen werden. „Sollte die Einführungsphase problemlos verlaufen, wird die Bezahlkarte in den nächsten Wochen an alle Leistungsberechtigten ausgegeben“, erklärt der für Bürgerdienste zuständige Dezernent Daniel Greb. Ausgenommen sind Geflüchtete, die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Bürgermeister Thomas Terhorst betont: „Die Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt: Sie ändert nichts an unserer Verantwortung, Geflüchtete gut zu versorgen, hilft aber dabei, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Überweisungen ins Ausland, beispielsweise zu Schleppern, zu verhindern. Die Karte ist optisch von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden, so sollen Diskriminierungen verhindert werden.“
Breite Mehrheit im Stadtrat
Der Stadtrat hatte die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete Ende März mit breiter Mehrheit beschlossen. Damit folgte die Stadt der von Bund und Land auf den Weg gebrachten gesetzlichen Grundlage, um Anreize für eine irreguläre Asylmigration nach Deutschland nachhaltig zu senken.
