Genehmigt werden ausschließlich Osterfeuer, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Siedlergemeinschaften veranstaltet werden. Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008.
Beantragung per Post oder E-Mail möglich
Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden: per Brief (Stadt Marl, Ordnungsamt, Creiler Platz 1, 45768 Marl) oder per E-Mail (ordnungsamt(at)marl.de). Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl“ kann hier heruntergeladen werden und ist auch im Rathaus (Zimmer 46) erhältlich.
Auflagen unbedingt beachten
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind für die Brauchtumsfeuer strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen. Das Ordnungsamt wird stichprobenartig überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden.Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Außerdem gibt es keine Genehmigung für Osterfeuer am Karfreitag - dem steht das Sonn- und Feiertagsgesetz NRW entgegen.