Leistungsbezug
Die leistungsrechtliche Betreuung und Versorgung der Vertriebenen und Geflüchteten erfolgt, wie bei allen anderen Menschen ohne festes Arbeitsverhältnis, durch das Jobcenter.
Geflüchtete aus der Ukraine fallen dabei direkt in den Leistungsbezug, während Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern in das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.
Der für die Arbeitsvermittlung zuständige Bereich „Markt und Integration“ des Jobcenters kümmert sich um die Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen beruflichen Qualifikationen der Vertriebenen, macht Angebote zum Spracherwerb und führt verschiedene Infoveranstaltungen rund um das Thema Arbeitsmarkt durch.
E-Mail: marl@vestische-arbeit.de