Alters- und Ehejubiläen
In Marl ist es eine gute Tradition, dass der Bürgermeister seinen Bürgerinnen und Bürgern ab einem bestimmten Lebensjahr persönlich zum Geburtstag gratuliert. Auch Ehejubilare werden vom Stadtoberhaupt geehrt. Sollte der Bürgermeister verhindert sein, werden die Stellvertreter die Besuche und Gratulationen wahrnehmen. Aber wie können Bürgerinnen und Bürger diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Bei den Altersjubiläen bedarf es keiner Antragstellung. Das Bürgermeisteramt setzt sich zeitnah schriftlich mit dem Jubilar bzw. der Jubilarin in Verbindung. Er bzw. sie bestimmt dann selbst, ob er/sie mit einem persönlichen Besuch einverstanden ist oder darauf verzichten möchte. Darüber hinaus wird abgefragt, ob der Jubilar bzw. die Jubilarin mit einer Veröffentlichung in der lokalen Presse einverstanden ist. Der Bürgermeister der Stadt Marl gratuliert den Bürgern bei Vollendung des 85., 90. und 95. Lebensjahres im Rahmen eines persönlichen Besuches und überbringt seine Glückwunsche im Namen der Stadt. Ab dem 100. Geburtstag wird sogar jedes weitere Jahr gratuliert.
Bei den Ehejubiläen 50 (Goldene Hochzeit), 60 (Diamantene Hochzeit), 65 (Eiserne Hochzeit), 70 (Gnadenhochzeit) und 75 Jahre (Kronjuwelenhochzeit) sieht die Vorgehensweise wie folgt aus: Falls eine städtische Ehrung gewünscht wird, muss der Termin mindestens einen Monat vorher im Bürgermeisterbüro bekannt gegeben werden. Die Eheleute werden im Vorfeld nicht schriftlich kontaktiert. Entscheidend bei den Ehejubiläen ist das Datum der standesamtlichen Trauung. Einen Nachweis über die Eheschließung erhält das Bürgermeisteramt in der Regel vom Standesamt, sofern die Ehe in Marl geschlossen wurde. Ehepaare, die nicht in Marl geheiratet haben, werden hingegen gebeten, die Heiratsurkunde rechtzeitig im Bürgermeisteramt vorzulegen.
Darüber hinaus wird den Ehepaaren zur Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit eine Urkunde des Kreises Recklinghausen überreicht. Ab der Diamantenen Hochzeit erhalten Eheleute zusätzlich eine Urkunde der Bezirksregierung in Münster. Auch die Landesregierung sendet ab dem 100. Geburtstag und ab der Eisernen Hochzeit ein Gratulationsschreiben; die Bundesregierung zum 100. und ab dem 105. Geburtstag sowie ebenfalls ab der Eisernen Hochzeit. Falls Ehepaare keine persönliche Gratulation wünschen, erfolgt die Zustellung der Urkunden auf dem Postweg.
Für diese städtischen Dienstleitungen werden notwendige Daten aus der Einwohnerdatei entnommen. Das bedeutet allerdings, dass Ehepaare, die nicht in Marl geheiratet haben, nicht erfasst sind. Diese Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr eheliches Jubiläum rechtzeitig bei der Stadtverwaltung zu melden.
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Ehejubilare müssen die Heiratsurkunde vorlegen, sofern sie nicht in Marl geheiratet haben.