3G-Regel entfällt in städtischen Gebäuden

Städtische Gebäude sind ab Montag (16.05.) wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Es entfällt die 3G-Regel für Externe. Auch das Betretungsverbot für den ZBH sowie für die Feuer- und Rettungswache ist dann aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind dennoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Außerdem gilt weiterhin die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken. Gleichzeitig appelliert die Stadtverwaltung an alle noch Ungeimpften: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und nutzen Sie, wenn keine negative Impfprognose besteht, die vielfältigen Impfangebote.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.
 

Zurück