Aufklärung und Beratung zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

Nach Terminvereinbarung beraten und unterstützen wir Sie bis zur Fertigstellung Ihrer individuellen Vorsorgeunterlagen.

Erfahrungsgemäß ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Umfeld von Vorteil, kann aber auch im Rathaus stattfinden.

kostenfrei

keine

Individuell

Betreuungsbehördengesetz (BtBG)

Patientenverfügung, Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Betreuungen

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2514
Stadthaus 3
Raum: 88
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Betreuungen

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2491
Stadthaus 3
Raum: 87
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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Sachbearbeitung Betreuungen

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2516
Stadthaus 3
Raum: 88
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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