Pro-Kopf-Verschuldung unter dem Schwellenwert
Um die Kommunen in NRW finanziell zu entlasten, hat das Land das Altschuldenentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Marl möchte sich jetzt daran beteiligen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land von den teilnehmenden Kommunen höchstens die Hälfte ihrer Liquiditätskredite übernimmt, die als übermäßig gelten. Dafür stellt NRW 30 Jahre lang jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung. Da die Pro-Kopf-Verschuldung in Marl unter dem Schwellenwert von 1.500 Euro liegt, greift die sogenannte Mindestentschuldung: Das Land wird voraussichtlich 50 Prozent der übermäßigen Verbindlichkeiten übernehmen.
Schuldübernahme von 25 Mio. Euro
In Marl belaufen sich die Liquiditätskredite zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf rund 96,3 Millionen Euro. In welchem Umfang Marl von der anteiligen Entschuldung profitieren könnte, wird erst ermittelt, wenn das Antragsverfahren abgeschlossen ist. Nach ersten Berechnungen vom Städte- und Gemeindebund ergibt sich für die Stadt eine mögliche Schuldübernahme durch das Land von circa 25 Mio. Euro. Daniel Greb: „Mit der frühzeitigen Beschlussfassung vor der Sommerpause stellen wir sicher, dass alle Fristen eingehalten werden können und Marl von der finanziellen Entlastung bestmöglich profitiert.“ Die Teilnahme am Landesprogramm sei für die Stadt „ein wichtiger Schritt, um die strukturelle Belastung durch Liquiditätskredite zu reduzieren.“
“Bund darf sich seiner Verantwortung jetzt nicht länger entziehen”
Auch wenn das Altschuldenentlastungsgesetz keine vollständige Lösung darstellt, ist es für die Stadt ein dringend notwendiger Baustein zur finanziellen Stabilisierung. Ohne Beteiligung des Bundes an einer echten Altschuldenlösung sei das Gesetz laut Städtetag NRW aber nur eine Teilentschuldung. Das sieht Bürgermeister Werner Arndt genauso: „Es braucht endlich ein gemeinsames Engagement aller staatlichen Ebenen, um die jahrzehntelange strukturelle Unterfinanzierung der Städte dauerhaft zu sichern. Das Land hat den ersten Schritt gemacht – der Bund darf sich seiner Verantwortung jetzt nicht länger entziehen. Die Forderungen des Städtetages NRW hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung der Städte müssen umgesetzt werden.“
Erwartungen des Städtetages
Der Städtetag NRW erwartet von der neuen Bundesregierung sowie der Landesregierung u.a. eine Erhöhung des Verbundsatzes von Seiten des Landes. Auch müssten Bund und Länder den Städten einen höheren Anteil an den Gemeinschaftssteuern gewähren. Gleichzeitig dürfe es von Bund und Land keine zusätzlichen Aufgaben mehr für die Städte geben, die nicht ausfinanziert sind – je nach Aufgabe auch dynamisiert. Bürgermeister Werner Arndt: „Die Regierungen in Berlin und Düsseldorf müssen unbedingt ausschließen, dass ihre steuerpolitischen Entscheidungen zu Steuerausfällen auf kommunaler Ebene führen.“
Gesetz soll im Juli verabschiedet werden
Bereits im Mai hat das Landeskabinett den Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs soll noch im Juli stattfinden.
Alle Beschluss- und Berichtsvorlagen samt dazugehöriger Anlagen finden Interessierte im Rats- und Informationssystem der Stadt Marl online unter https://marl.gremien.info/ (Menüpunkt „Kalender“ – 37. Sitzung des Rates).