Kommunalwahl 2025
Die Kommunalwahl wird am 14. September 2025 stattfinden.
Die Stadt Marl eröffnet in der Hauptstelle der insel-Volkshochschule in der Wiesenstraße voraussichtlich ab dem 18. August 2025 das Wahlbüro. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt mit der Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl.
Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre statt. Der Termin für die Kommunalwahlen 2025 wurde auf den 14.09.2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28.09.2025 durchgeführt.
Wahlberechtigt ist für die Kommunalwahlen 2025 wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder Unionsbürger/in ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 14. September 2009 geboren ist
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
In Marl, als kreisangehörige Gemeinde, werden am 14.09.2025 folgende Vertretungen und Personen gewählt:
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Marl
- der Rat der Stadt Marl
- die Landrätin/der Landrat des Kreises Recklinghausen und
- der Kreistag des Kreises Recklinghausen sowie
- die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR)
Alle Wahlberechtigten erhalten - soweit die Wahlberechtigung für alle Wahlen besteht - am Wahlsonntag fünf Stimmzettel und haben für jede Wahl eine Stimme.
Die Stadt Marl sucht für den Wahltag wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Bildung der 47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände.
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Kommunalwahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können sich online über das Serviceportal der Stadt Marl, per E-Mail an wahlhelfende(at)marl.de oder telefonisch (02365) 99-2633 unter Angabe ihrer Personalien und ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl melden. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 80 Euro und im Briefwahlvorstand 60 Euro.
Das Wahlgebiet für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Marl sowie für der Rat der Stadt Marl ist das gesamte Stadtgebiet von Marl. Dabei wird das Stadtgebiet in 22 Wahlbezirke aufgeteilt.
Das Wahlgebiet für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Recklinghausen sowie für den Kreistag des Kreises Recklinghausen ist der gesamte Kreis Recklinghausen, unterteilt in 36 Kreiswahlbezirke.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab der 32. Kalenderwoche 2025 (04. – 08.08.2025) postalisch zugestellt. Der Briefumschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „amtliche Wahlsache“ gekennzeichnet und trägt die städtische Adresse (Stadt Marl, Wahlbüro, 45765 Marl).
Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, bittet die Stadtverwaltung Marl, sich unter der Rufnummer (02365) 99-2633 umgehend an unser Wahlbüro zu wenden.
Urnenwahl:
An den o.g. Wahltagen besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahllokal in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen die Wahlberechtigten entweder die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis beziehungsweise Reisepass.
Briefwahl:
Die Briefwahl können die Wahlberechtigten auf verschiedenen Wegen bequem beantragen:
- per Online-Wahlscheinantrag
- per Post mit dem Formular, das sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag),
- per formlosem Brief an das Wahlbüro der Stadt Marl (Adresse siehe Kontakt unten),
- per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de oder
Der Briefwahlantrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/des Antragstellenden enthalten. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wichtige Hinweise:
Die letzte Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, ist Freitag, 12. September 2025 bis 15 Uhr.
Hinweis: Das Wahlbüro öffnet ab dem 18. August 2025 und befindet sich in der Volkshochschule die insel, Wiesenstr. 22, 45770 Marl.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
- montags, dienstags: 08.00 – 16.00 Uhr
- mittwochs, freitags: 08.00 – 12.30 Uhr
- donnerstags: 08.00 – 18.00 Uhr
- Freitag, 12.09.2025: 08.00 – 15.00 Uhr
- Freitag, 26.09.2025 (Stichwahl): 08.00 – 15.00 Uhr
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Interessierte auf verschiedenen Seiten wie des Ministerium des Innern des Landes NRW, Kreis Recklinghausen oder auf der Sonderseite der Landeszentrale für politische Bildung NRW
Kontakt Wahlbüro:
Das Team des Wahlbüros ist per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de erreichbar.
Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung: https://www.politische-bildung.nrw/fileadmin/imperia/md/content/e-books/E-Book_Wahlen_schnell_erklaert_Ihre_Stimme_zaehlt.pdf
Kontakt
Wahlbüro
Haupt- und Personalamt
Wahlbüro
Wiesenstraße 22
45770
Marl
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Montag: | 8.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
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