Der Integrationsrat vertritt die Interessen der in Marl lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich zu zwei Dritteln aus gewählten Migrantenvertretern und -vertreterinnen und zu einem Drittel aus Ratsmitgliedern zusammen. Gemeinsam soll so die Basis dafür geschaffen werden, die Integrationspolitik in Marl voran zu bringen.
Wahlbenachrichtigungskarte per Post
Gewählt wird in fünf Wahllokalen im Stadtgebiet, jeder Wähler hat eine Stimme. Alle Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, die per Post zugestellt wird. Briefwahl ist ebenfalls möglich. Dazu müssen die Wahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigungskarte beim Wahlamt angefordert werden und dann rechtzeitig bis zum 7. Februar 2010 (16:00 Uhr) an das Wahlamt im Marler Rathaus zurückgeschickt werden.
Wer kann wählen?
Alle Nicht-Deutschen, die am Wahltag sechzehn Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Marl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sind wahlberechtigt. Deutsche Staatsangehörige sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Ausländer und Ausländerinnen wahlberechtigt, sofern die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Wahltag erworben worden ist und sie sich auf Antrag spätestens bis zum zwölften Tage vor dem Wahltag in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Der Antrag ist beim Ordnungsamt, Bereich Wahlen, Rathaus, Zentralgebäude, Zimmer 43, 44 und 46 erhältlich.
Hohe Wahlbeteiligung wichtig
Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung unterstützt und stärkt dabei die demokratische Legitimation des Integrationsrates. Denn beste Strukturen nützen nichts, wenn sie nicht mit Leben gefüllt werden. Deshalb sollten alle Wahlberechtigten mitmachen und damit die Chancen nutzen, die Sitzverteilung im Integrationsrat zu beeinflussen.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können alle Wahlberechtigten und Bürger in Marl - also auch deutsche Staatsangehörige. Zur Wahl stellen sich Listen oder einzelne Bewerberinnen und Bewerber. Bei Listen handelt es sich um Gruppen von Kandidatinnen und Kandidaten aus der jeweiligen Stadt, die sich gemeinsam zur Wahl stellen. Welche Listen und welche Kandidaten gewählt werden können, kann man über die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates erfahren, über das Wahlamt im Rathaus, über Migrantenvereine und durch Veröffentlichungen in den Zeitungen. Darüber hinaus sind die Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel angegeben. Wahlberechtigte sollten sich über die Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Kandidatinnen und Kandidaten und informieren und die Informationsveranstaltungen besuchen.
Möglichkeiten des Integrationsrats
Stadtrat und Integrationsrat legen gemeinsam einen Rahmen für die Aktivitäten des Integrationsrates fest. So kann ihm das Recht gegeben werden, über Mittel für die Integrationsarbeit in der Stadt zu entscheiden. Auch kann dem Integrationsrat die Möglichkeit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit in Fragen der Integration gegeben werden. Damit hat der Integrationsrat das politische Gewicht eines Ratsausschusses. Wie bei Entscheidungen anderer Ausschüsse muss der Stadtrat in der Regel endgültig zustimmen. Nur Beschlüsse, die ausdrücklich keiner weiteren Beratung bedürfen, sind sofort für die Stadtverwaltung bindend. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Mitglieder des Integrationsrats sind berechtigt, bei der Beratung im Stadtrat die Entscheidungen zu vertreten. Aber auch der Bürgermeister, der Rat oder die Ausschüsse können sich an den Integrationsrat wenden und diesen zu Stellungnahmen auffordern. Die Städte unterstützen die Arbeit ihres Integrationsrats in der Regel durch eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung.
Um welche Fragen geht es?
Hier einige Beispiele: bessere politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten; kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten; Verbesserung der Schulerfolge von Migrantenkindern z.B. durch koordinierte Alphabetisierung in der Grundschule, Einrichtung eines modernen muttersprachlichen Unterrichts an den Schulen, Muttersprache als Zweitsprache an weiterführenden Schulen, Verbesserung der Elternarbeit; Maßnahmenprogramme, die Jugendlichen helfen, den Übergang von der Schule in Ausbildung zu schaffen; Programme zur Steigerung der Zahl von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Verwaltung; Angebote zur Verbesserung der Gesundheits- und Wohnsituation älterer Migrantinnen und Migranten; Angemessene Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen; Förderung von Antidiskriminierungsstellen; Förderung der Migrantenorganisationen; integrationsfreundliche Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen in den Kommunen, wie z.B. bei dem zu erwartenden Zuwanderungsgesetz.
Weiterführende Informationen:
Die Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Marl