Stadtverwaltung steht den Veranstaltern weiter zur Seite

In seiner vergangenen Sitzung beschäftigte sich der Rat einmal mehr und intensiv mit dem Thema  Sicherheit und Veranstaltungen. „Wir wissen um die Wichtigkeit dieses Themas, reden mit allen Veranstaltern und finden für alle eine Lösung“, so Bürgermeister Werner Arndt. Und der Verwaltungschef versicherte, dass bisher in Marl noch keine Veranstaltung abgesagt wurde.

Nichtsdestoweniger wisse man um die Not der Veranstalter. „Allerdings kann uns der Orientierungsrahmen des Landes beim Thema Sicherheit nicht zufriedenstellen. Deshalb müssen wir an die Landesregierung herantreten, um dies deutlich zu machen und um klare Regeln werben. Hinzu kommt, dass sich reichere Städte eigene Sicherheitsvorkehrungen leisten können. Sie haben dadurch mit dem vorgegeben Orientierungsrahmen weniger Probleme, während ärmere Kommunen auf der Strecke bleiben. Da wird vom Land mit zweierlei Maß gemessen“, so Werner Arndt.

Geringe Gebühren 

Im Raum stand zudem der Vorwurf, die Gebühren seien zu hoch und die Unterstützung durch die Verwaltung zu gering. Dem widersprach sowohl Ordnungsdezernent Thomas Richter wie auch Michael Lauche als allgemeiner Betriebsleiter des Zentralen Betriebshofes.

 Frage der Versicherung

„Bei Genehmigungsgebühren bewegen wir uns an den unteren Grenzen, die uns der Gesetzgeber vorgibt. Und wir sind im regelmäßigen Austausch mit den Veranstaltern und bieten unsere Hilfe an“, so Thomas Richter. Michael Lauche unterstrich noch einmal die Komplexität des Themas – was die Arbeitssicherheit von städtischen Mitarbeitern, aber auch die Frage der Versicherung von aus speziellen Haushalten finanzierten Spezialfahrzeugen des ZBH betrifft, wenn diese für die Absicherung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

Erarbeitung eines “Marler Konzeptes” 

Letztlich wurde ein aus dem Rat gestellter politischer Antrag beschlossen, mit dem die Verwaltung unter anderem beauftragt wird, über die entsprechenden Gremien eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Veranstaltungen einzufordern. So lange es einen solch neuen Orientierungsrahmen noch nicht gibt, soll ein „Marler Konzept“ erarbeitet werden, wie der Umgang mit Veranstaltungen aussehen kann – verbunden mit einer vorausschauenden Planung. Darüber hinaus ist im Antrag formuliert, die Möglichkeit von interkommunaler Zusammenarbeit beim Thema Absperrmaterialien zu prüfen. Beim Landrat als Kommunalaufsicht soll eruiert werden, ob die Möglichkeit besteht, eigene Investitionen in Absperrmaterialien zu genehmigen, ohne dass diese zu Lasten anderer Projekte im freiwilligen Bereich ginge.

Kategorien DK I und DK II 

Die Technische Dezernentin Andrea Baudek informierte darüber hinaus, dass die Stadt Marl im bergrechtlichen Verfahren zur Zukunft der Halde Brinkfortsheide-Erweiterung beteiligt wurde. Die RAG Montan Immobilien GmbH hatte einen Ergänzungsantrag zur Haldengestaltung mit Aufschüttung von Materialien, die der Kategorien DK I und DK II zugeordnet werden können.

Rechtliche Mittel ausschöpfen 

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 27. März 2025 wurde bereits beschlossen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, damit dem Ergänzungsantrag durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht stattgegeben wird. Vielmehr soll die Verwaltung beantragen, ausschließlich schadstofffreie Materiealien aufzuschütten und die Auffüllung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Diesen Antrag hat die Verwaltung bereits mit juristischer Unterstützung in das Verfahren eingebracht. „Nach juristischer Beratung konnten diese Informationen nun öffentlich gemacht werden“, so die Dezernentin in der Ratssitzung. Ein Arbeitskreis aus Politik, Verwaltung und Bürgerinitiative soll auf Vorschlag des Bürgermeisters in Kürze das weitere Vorgehen begleiten. Zudem erneuerte der Rat der Stadt Marl seinen Auftrag an die Verwaltung, alle Rechtsmittel auszuschöpfen um die Nutzung der Halde Brinkfortsheide als Deponie zu verhindern.

Zukunft des Jahnstadion

Beschlossen wurde ein Antrag, in dem die Verwaltung beauftragt wird, für das Areal des ehemaligen Jahnstadions die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Darüber hinaus sollen weitere, ergänzende Nutzungen für das gesamte Stadion-Areal sowie das Umfeld geprüft werden. Zudem soll die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen soll, das Jahnstadion nicht in die Denkmalliste einzutragen bzw. zu entfernen. Angeführt wurde vom Rat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die besagt, dass sich eine Gemeinde auf die Unzumutbarkeit des Erhalts eines Kulturdenkmals berufen kann, wenn durch die finanzielle Belastung eigene Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können.

Zurück

Die Vereine werden sich auch in Zukunft auf die Verwaltung der Stadt Marl beim Thema Veranstaltung verlassen können.

Auch der Denkmalschutz im Jahnstadion war Thema in der Ratssitzung. Foto: Stadt Marl / Pressestelle