Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die hauptsächlich und vorrangig für den Radverkehr bestimmt sind. Sie liegen in erster Linie auf dem städtischen Radverkehrsnetz und sind damit Teil der Radhauptverbindungen, ähnlich wie es die Hauptverkehrsstraßen für den Autoverkehr sind. 

Doch woran erkenne ich eine Fahrradstraße?

Genau wie andere Verkehrsteilnehmende auch, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer natürlich auch die vorhandene Straßenbeschilderung beachten. Eine Fahrradstraße wird durch das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ (s. Abb. 1) angezeigt. Der Radverkehr bewegt sich hier grundsätzlich auf der Fahrbahn, darf sogar nebeneinander fahren. Die Ausnahme bilden Kinder unter 8 Jahren. Sie und ihre Aufsichtsperson müssen den Gehweg benutzen. 

Bei der Einrichtung neuer Fahrradstraßen wird zudem mit Markierung in Form eines „Fahrradstraßen-Piktogramms“ gearbeitet (s. Abb. 2).

Diese Verkehrszeichen sind jedoch häufig nicht alleine zu finden. Oft werden Sie in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „ein- und zweispurige Kraftfahrzeuge frei“ (s. Abb. 3) beschildert.

In dem Fall ist es Autofahrer*innen erlaubt die Fahrradstraße zu befahren. Aber es gilt die Bevorrechtigung des Radverkehrs. Das heißt, Radfahrer*innen dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Grundsätzlich gilt in Fahrradstraßen Tempo 30. Wenn es erforderlich ist, muss der Kfz-Verkehr seine Geschwindigkeit aber reduzieren, um den Radverkehr nicht zu gefährden.

In Marl gibt es sogar eine Fahrradzone. Eine Fahrradzone sind mehrere zusammenhängende Fahrradstraßen. Hier gelten dieselben Regeln wie in einer Fahrradstraße. Die momentan einzige Fahrradzone der Stadt Marl erstreckt sich über die Ziegeleistraße, Merveldtstraße, Akazienweg und die Gersdorfer Straße.

Endet eine Fahrradstraße oder eine Fahrradzone, wird dies durch ein Verkehrszeichen (s. Abb. 5) angezeigt. Dies bedeutet, dass die besonderen Vorschriften für Fahrradstraßen hier enden und die allgemeinen Verkehrsregeln wieder gelten. 

Bislang unterhält die Stadt Marl ca. 2,2 km Fahrradstraßen. Im Rahmen des Ausbaus des Radverkehrsnetzes sind weitere geplant. Insgesamt sollen noch insgesamt 23 Fahrradstraßen und zwei weitere Fahrradzonen im Stadtgebiet entstehen.


Kontakt


Herr Vogel

Verkehrsplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Verkehrsplanung, Radwege und klimaschonende Mobilität, Radverkehrsbeauftragter
amt61@­marl.de 02365 99-6112 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.10
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

Herr Bursy

Verkehrsplanung Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung Sachbearbeitung Verkehrsplanung
amt61@­marl.de 02365 99-6102 Adresse

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.10
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl