Der Seniorenbeirat der Stadt Marl

Möglichkeit der Mitsprache und Mitwirkung für Seniorinnen und Senioren in Marl

Mit der Einrichtung eines Seniorenbeirates im Jahre 1979 erhielten ältere Einwohnerinnen und Einwohner in Marl größere Möglichkeiten der Mitsprache und Mitwirkung in allen öffentlichen Belangen. Der Beirat wird von den Marler Seniorinnen und Senioren gewählt und besteht zurzeit aus 21 Mitgliedern. Die Amtsperiode des Beirates entspricht der Wahlperiode des Rates (5 Jahre).

 

Die zentralen Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirates sind

  • die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt gegenüber politischen Gremien, den Verbänden und der Verwaltung zu vertreten,
  • den Rat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen örtlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Seniorinnen und Senioren berühren, zu beraten,
  • dabei helfen Angebote der Altenhilfe zu planen und durchzuführen und somit für die älteren Menschen in der Öffentlichkeit zu sprechen,
  • unterstützend altengerechte Wohnungen zu planen und zu schaffen

Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung bemüht sich der Beirat unter anderem um

  • Partnerschaft zwischen den Generationen,
  • Solidarität mit den älteren Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • Teilnahme der älteren Generation am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben,
  • sich in politischen Gremien einzubringen,
  • dafür zu sorgen, dass das ehrenamtliche Engagements von Seniorinnen und Senioren in allen gesellschaftlichen Bereichen intensiviert wird,
  • Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Seniorinnen und Senioren möglichst lange selbstständig sein können,
  • Voraussetzungen für eine umfassende und nach individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Betreuung älterer Menschen mit dem Schwerpunkt „ambulant vor stationär” zu schaffen,
  • bedarfsorientierte Dienste und Einrichtungen weiterzuentwickeln.

Der Seniorenbeirat kann dem Rat Anregungen oder Stellungnahmen zur Behandlung vorlegen. Auch Anfragen an die Verwaltung können gestellt werden. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können als Vertreterinnen und Vertreter in die Fachausschüsse des Rates entsendet werden. Der Seniorenbeirat berät sich zu Vorlagen, die die Belange von älteren Einwohnerinnen und Einwohnern betreffen. Für die Erledigung seiner Aufgaben erhält der Seniorenbeirat Haushaltsmittel. Somit werden die Anliegen älterer Menschen in die lokale Politik eingebracht.

Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber den politischen Gremien, den Verbänden und der Verwaltung. Er berät den Rat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen örtlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Seniorinnen und Senioren berühren.

Informationen zu Sitzungsterminen werden im Rats- und Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Alle Mitglieder des Seniorenbeirats finden Sie auf Seite 33 in der aktuellen Rat- und Ausschussbesetzung. Diese können Sie hier unter den Dokumenten herunterladen.

Am 01.10.2025 findet die Wahl des neuen Seniorenbeirates der Stadt Marl statt. Dabei geht es um echte Mitbestimmung: Ältere Einwohnerinnen und Einwohner wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Seniorenbeirat. Bürgerinnen und Bürger können jetzt dabei sein und sich als Kandidaten und Kandidatinnen aufstellen lassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl am 01.10.2025 

Darf ich den Seniorenbeirat wählen?

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und dem Kommunalwahlrecht entsprechend bis zum 16. Tag vor der Wahl in Marl ihren Hauptwohnsitz haben.

Nicht wahlberechtigt sind die Personen, die unter § 8 des Kommunalwahlgesetzes in der derzeit gültigen Fassung fallen. Demnach ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wer infolge Richterspruch in der Bunderepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wie kann ich den Seniorenbeirat wählen?

Die Wahl am 01.10.2025 findet als reine Briefwahl statt. Die Briefwahl beginnt mit der Zustellung der Wahlunterlagen und endet am Wahltag um 12 Uhr.

Die Briefwahlunterlagen werden durch den Wahlleiter bis zum 10.09.2025 den Wahlberechtigen zugestellt. Die Wahlzeit endet am 01.10.2025 um 12 Uhr. Am 02.10.2025 um 9 Uhr beginnt die Ermittlung des Briewahlergebnisses durch die Briefwahlvorstände.

Darf ich bei der Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Marl kandidieren?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten gemäß der Wahlordnung in der aktuellen Fassung. Die Wahlordnung finden Sie unter dem Reiter „Formulare Wahl 01.10.2025“.

Nicht wählbar ist, wer

  • zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied des Rates der Stadt Marl ist,
  • unter § 13 Kommunalwahlgesetz (Unvereinbarkeit Mandat und Beruf) in der derzeit gültigen Fassung fällt,
  • um Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die
  • die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

24. Juli 2025 bis 12 Uhr

Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Seniorenbeiratswahl beim Wahlleiter. Die notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Reiter „Dokumente“.

25. Juli 2025-4. August 2025

Voraussichtliche Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung.

10. September 2025

Spätester Zeitpunkt für die Zustellung der Briefwahlunterlagen.

08. bis 12. September 2025

In diesem Zeitraum liegt das Wählerverzeichnis für die Seniorenbeiratswahl zur Einsichtnahme beim Amt für Bürgerdienste öffentlich aus.

01. Oktober 2025 – Wahltag

Bis 12.00 Uhr ist die persönliche Abgabe des Wahlbriefes beim Amt für Bürgerdienste möglich.

Um 12.00 Uhr endet die Wahlzeit.

Am 02.10.2025 ab 9 Uhr beginnt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses

Ich habe noch weitere Fragen – an wen kann ich mich wenden?

Geschäftsstelle des Seniorenbeirats
Ansprechpartnerin:
Caroline Glücksberg
Tel.: (02365) 99- 22 85
Fax: (02365) 99- 24 66
Email: bip(at)marl.de

Vorsitzende
Marianne Gerlach
Tel.: (02365) 6990742
E-Mail: ma_gerlach(at)web.de

Geschäftsstelle des Seniorenbeirats
Ansprechpartnerin:
Caroline Glücksberg
Tel.: (02365) 99- 22 85
Fax: (02365) 99- 24 66
Email: bip(at)marl.de