Der Integrationsrat – Brücke zwischen Kulturen und Stimme der Vielfalt
Der Integrationsrat besteht aus 26 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus 13 direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern (sieben Ratsmitglieder der Stadt Marl und sechs Mitglieder aus verschiedenen Einrichtungen). Die Amtszeit des Integrationsrates beträgt fünf Jahre.
Der Integrationsrat ist ein kommunales Gremium, das in Städten und Gemeinden existiert, in denen eine bestimmte Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund lebt. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die Interessen dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber der kommunalen Politik zu vertreten. Er hat dabei die beratende Funktion gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung.
In einer zunehmend globalisierten Welt gewinnt das Thema Migration und Integration von Migrantinnen und Migranten zunehmend an Bedeutung. Menschen verschiedenster Herkunft leben heutzutage in deutschen Städten und Gemeinden Seite an Seite. Integration ist dabei ein zentraler gesellschaftlicher Prozess – und der Integrationsrat spielt eine wesentliche Rolle. In seiner Funktion als politische Vertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte leistet er nicht nur einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, sondern fördert auch demokratische Teilhabe und kulturelle Vielfalt.
Die zentralen Aufgaben und Ziele des Integrationsrates sind
die Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen,
die kritische Begleitung kommunaler Entscheidungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf migrantische Communities sowie
die Förderung der politischen, kulturellen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Integrationsrat fördert nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte, sondern bereichert das gesellschaftliche Miteinander durch Dialog, Engagement und Vielfalt. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag, die Integration nicht nur als politisches Schlagwort zu erhalten, sondern sie zu einer gemeinsamen Aufgabe und gelebten Realität werden zu lassen.
Der Integrationsrat...
kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere beschäftigt er sich mit der Lösung der Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft ergeben.
kann dem Rat eine Anregung oder Stellungnahme oder einem seiner Ausschüsse zur Behandlung vorlegen.
kann Anfragen an die Verwaltung zu stellen und diese um Beantwortung bitten.
kann zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder der Verwaltung vorgelegt werden, Stellung beziehen.
Entsendet sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner als Vertreterinnen und Vertreter in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Marl.
kann über Vorlagen beraten, die ihm durch die Verwaltung delegiertet werden, und die die das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen betreffen.
erhält Haushaltsmittel zur Erledigung seiner Aufgaben.
Der Integrationsrat nimmt eine doppelte Vermittlungsrolle ein. Einerseits bringt er die Anliegen, Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Migrationsgeschichte in die lokale Politik ein. Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Bildung, Arbeit, Sprache, Diskriminierung oder Wohnen. Andererseits informiert und motiviert er Migrantinnen und Migranten zur politischen Partizipation und Bürgerbeteiligung.
Der Integrationsrat besteht aus 26 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus 13 direkt gewählten Migrantenvertretern, sieben vom Rat der Stadt Marl benannten Ratsmitgliedern und sechs beratenden Mitgliedern aus verschiedenen Einrichtungen.
Alle Mitglieder sind hier gelistet.
Am 14. September 2025 finden in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen die Integrationsratswahlen statt. Dabei geht es um echte Mitbestimmung: Menschen mit Migrationsgeschichte wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Integrationsrat – das zentrale Gremium für Teilhabe, Chancengleichheit und Integration in der Kommune.
Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden sich hier:
Darf ich den Integrationsrat wählen?
Wahlberechtigt zur Wahl des Integrationsrates sind Personen, die
- nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (BGBL. I S. 1626), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Stadt Marl ihre Hauptwohnung haben.
Wie kann ich den Integrationsrat wählen?
Eine Wahl ist am 14. September 2025 über zwei Wege möglich:
- Per Urnenwahl: Die Stimme wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum persönlich abgegeben. Der Wahlraum befindet sich in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Geschwister-Scholl-Gymnasium, Max-Planck-Straße 23, 45768 Marl
- Per Brief: Auf Antrag werden Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt. Das Briefwahlbüro für die Integrationsratswahlen befindet sich in der VHS-insel, Wiesenstraße 22, 45770 Marl
Darf ich bei den Wahlen zum Integrationsrat kandidieren?
Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle Wahlberechtigten gemäß der Wahlordnung in der aktuellen Fassung. Die Wahlordnung findet sich unter dem Reiter “Dokumente”.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Marl haben.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
7. Juli bis 18 Uhr
Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Integrationsratswahl und die dafür notwendigen Unterstützungsunterschriften. Die notwendigen Unterlagen finden sich unter dem Reiter “Dokumente”.
10. Juli
Voraussichtliche Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
11. August
Voraussichtlicher Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen sowie der Direktwahl, also der persönlichen Wahl vor dem Wahltag an Standorten im Stadtgebiet. Die Standorte geben wir rechtzeitig vor der Wahl bekannt.
Beginn der Online-Beantragung Briefwahlunterlagen
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und zwischen dem 11. August und 12. September aus Marl wegziehen, streichen wir Sie aus dem Marler Wählerverzeichnis. Wenn wir Ihren Wahlschein oder Ihre Briefwahlstimme bereits erhalten haben, wird sie ungültig.
25. bis 29. August
In diesem Zeitraum halten wir das Marler Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl im Wahlamt zur Einsichtnahme bereit. Es ist die letzte Gelegenheit zum Einspruch, wenn Sie annehmen wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
12. September bis 15 Uhr
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen noch den Postweg nehmen und nicht rechtzeitig ankommen könnten.
14. September – Wahltag
8 Uhr: Beginn der Wahlhandlung
Bis 15 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise Wahlscheinen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung
16 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt beziehungsweise im Briefwahlzentrum
18 Uhr: Ende der Wahlhandlung
Nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses.
Ich habe noch weitere Fragen - an wen kann ich mich wenden?
Nehmen Sie gerne Kontakt zum städtischen Integrationsbeauftragten Herrn Tekmen auf.
Tel.: (02365) 99-2777
Cengiz Caliskan
Vorsitzender
Tel.: (02365) 3836551
Maha Ramadan
Geschäftsführerin
Tel.: (02365) 99-2470
E-Mail: integrationsrat(at)marl.de