Sperrbezirk an der B225 bleibt bestehen

Die Straßenprostitution an der B225 bleibt weiterhin untersagt. Wie die Stadt Marl jetzt mitteilt, hat die Bezirksregierung Münster dem gemeinsamen Antrag zur Verlängerung der Sperrbezirksverordnung mit den Städten Herten und Recklinghausen entsprochen. Die neue Verfügung gilt bis zum 31.12.2019.

Bekanntmachung

Am Freitag (19.12.) wird die Verlängerung der Sperrbezirksverordnung im Amtsblatt bei der Bezirksregierung Münster bekannt gemacht. „Wir wollten sehr früh klare Verhältnisse", so Bürgermeister Werner Arndt. „Ich freue mich sehr über die positive Nachricht aus Münster und begrüße es, dass sich die Bezirksregierung unserem Antrag jetzt zügig angeschlossen hat".

Zum Hintergrund:

Die Bezirksregierung Münster hatte erstmalig im September 2011 dem Antrag der Städte Marl, Herten und Recklinghausen auf Sperrgebietsverordnung im Städtedreieck an der Bundesstraße 225 „zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes" zugestimmt. Weil in der Vergangenheit immer wieder Befürchtungen laut wurden, dass Prostituierte nach Ablauf der Sperrbezirksverordnung an die B 225 zurückkehren könnten, hatte der Rat im Frühjahr dieses Jahres mit einem einstimmigen Beschluss ein deutliches Zeichen gesetzt und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarstädten Herten und Recklinghausen die Verlängerung der Sperrbezirksverordnung über den 31.12.2014 hinaus zu beantragen.

 

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Die Bezirksregierung Münster hat jetzt dem Antrag zur Verlängerung der Sperrbezirksverordnung entsprochen.