Verschärfung der 6-Meter-Regel
Bäume haben eine wichtige Funktion für das Klima in der Stadt. Sie wirken temperatursenkend, liefern Sauerstoff, binden Staub und sind zudem schön anzusehen. Deshalb werden in der neuen Baumschutzsatzung im Stadtgebiet jetzt Bäume aller Art geschützt. Zu den wesentlichen Änderungen der neuen Baumschutzsatzung gehört die Verschärfung der sogenannten 6-Meter-Regel aus dem Jahr 2007. Künftig dürfen nur noch Bäume, die näher als vier Meter zu einem Wohngebäude stehen, ohne Anzeige bei der Stadtverwaltung gefällt werden.
Schutz von Nadel- und Obstgehölze
Darüber hinaus werden neben den Laubgehölzen künftig auch Nadel- und Obstgehölze unter den Schutz der Satzung gestellt, für die – mit Ausnahme von Wallnussbäumen, Kastanien und Eiben – bislang kein Fällantrag gestellt werden musste. Insbesondere Obstbäume werden nun wegen ihrer besonderen Bedeutung für Vögel und Insekten geschützt. Auch enthält die Baumschutzsatzung neue Regelungen zu mehrstämmigen Bäumen, Ersatzpflanzungen und -zahlungen. Ersatzzahlungen sind nur zulässig, wenn auf dem jeweiligen Grundstück keine Ausgleichspflanzungen möglich sind.
Regelwerk wird kontinuierlich evaluiert
Während die Kritiker die Beibehaltung einer Abstandsregelung monierten, verwiesen die Befürworter unter anderem auf die Erweiterung des Schutzes auf Nadel- und Obstbäume. Schließlich stimmte der Rat der neuen Baumschutzsatzung bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen zu. Das Regelwerk wird kontinuierlich evaluiert. Nach bereits einem Jahr sollen die politischen Gremien über die Ergebnisse informiert werden.
Neue Satzung trifft nach Veröffentlichung in Kraft
Die neue Baumschutzsatzung trifft am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Bekantmachungsblatt in Kraft. Zu den Amtlichen Bekanntmachungsblättern geht es hier.