Erste-Hilfe-Wissen und rechtliche Grundlagen
Organisiert wurde der Kurs bereits zum dritten Marl von der Altenhilfekoordination und Pflegeberatung (BIP) der Stadt Marl, der Demenzberatung der AWO und dem Regionalbüro „Alter, Pflege und Demenz Ruhr“. Mit den „Neuen“ sind nun genau 700 Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Regionalbüros Ruhr geschult worden.
Besonders gefreut haben sich die Teilnehmenden des zweitägigen Kurses über die Vermittlung des Erste Hilfe-Wissens und einfacher pflegender Hilfen, den Überblick über rechtliche Grundlagen, Kommunikationstipps und den Austausch in lockerer Atmosphäre.
Monatliche Aufwandsentschädigung
Zum Hintergrund: Um Pflegebedürftigen einen möglichst langen Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, können Pflegekassen im Rahmen des zustehenden Entlastungsbetrages monatlich bis zu 131 Euro als Aufwandsentschädigung erstatten. Diesen Betrag können Pflegebedürftige als kleine Anerkennung an Nachbarschaftshelfende weiterleiten, die z.B. Einkäufe erledigen, zu Arztbesuchen begleiten, Gesellschaft leisten oder auf andere Weise ehrenamtlich tätig sind.
Aufgrund der positiven Resonanz könnte bei entsprechender Nachfrage auch ein vierter Kurs im Herbst oder im nächsten Frühjahr angeboten werden. Wer also Interesse hat, kann sich gerne bei Frau Marohn-Ranft (Altenhilfekoordination der Stadt Marl) melden und vormerken lassen: kerstin.marohn-ranft@marl.de oder Tel. 02365/99-2390.