Stadtrat beschließt Schulentwicklungsplan

Der Rat der Stadt Marl hat gestern (31.8.) den Schulentwicklungsplan bis zum Schuljahr 2028/2029 einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieser Planung beauftragt der Rat die Verwaltung, die Zügigkeit an den Schulen festzulegen sowie notwendige bauliche Handlungsbedarfe zu planen und Investitionen zu ermitteln. Auch soll der Schulentwicklungsplan fortgeschrieben werden.

"Ganz wichtiger Beschluss"

Die Stadt hatte Anfang 2022 eine Studie zur Entwicklung der Marler Schulen beim Beratungsunternehmen GEBIT aus Münster in Auftrag gegeben. In einem gut einjährigen Prozess unter intensiver Beteiligung aller Schulleitungen und Schulaufsichten sowie der politischen Gremien und weiterer relevanter Akteure wurde die Marler Schullandschaft eingehend analysiert. "Das ist ein ganz wichtiger Beschluss. Die Schulentwicklungsplanung ist das zentrale Instrument der Stadt Marl als Schulträger, um die kommunale Bildungslandschaft zu gestalten“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. Im Rahmen dessen werden die Bedarfe an Schulplätzen pro Schulform in den Marler Stadtteilen auf Grundlage statistischer Daten und Hochrechnungen bemessen. Damit kann die mittel- und langfristige Planung für die Bereitstellung von Schulraum erstellt werden.

Bedarf an Schulraum decken

„Ziel der Stadt Marl ist es, die Schullandschaft auch im Hinblick auf die steigende Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie die veränderten Anforderungen an das Bildungssystem weiter zu verbessern“, erklärt Schuldezernentin Claudia Schwidrik-Grebe. Fest steht, dass die bisher umgesetzten und geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den quantitativen und qualitativen Bedarf an Schulraum in Marl decken zu können. Durch den steten Zuzug, unter anderem auch durch Flüchtlingskinder, wird diese Situation aktuell weiter verschärft und zwingt zu einer Ausweitung des bisherigen Schulbauprogramms. Claudia Schwidrik-Grebe: „Der neue Schulentwicklungsplan ist ein wichtiger Meilenstein für die Bildung in Marl. Wir möchten sicherstellen, dass die Bildung weiterhin auf hohem Niveau gefördert wird. Der Schulentwicklungsplan bildet die Grundlage, diesem Ziel näherzukommen.“

Planungen werden fortgeschrieben

Wie die Verwaltung mitteilt, ist die Schulentwicklungsplanung jährlich fortzuschreiben und umgehend anzupassen, wenn sich daraus schulorganisatorische, bauliche und bzw. oder ausstattungsbezogene Notwendigkeiten zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes im Sinne des Schulgesetz NRW ergeben. Die GEBIT Münster wird von der Verwaltung beauftragt, die Schulentwicklungsplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren fortzuschreiben.

Ratsunterlagen online einsehbar

Alle Unterlagen zur Sitzung des Stadtrates finden Interessierte im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Marl online unter https://marl.more-rubin1.de/index.php (Menü-Kalender-23. Sitzung des Rates der Stadt Marl). 

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Der Stadtrat hat jetzt grünes Licht für den Schulentwicklungsplan gegeben. Die Verwaltung soll notwendige bauliche Handlungsbedarfe planen und Investitionen ermitteln. Foto: Stadt Marl / Pressestelle