Pro Kalenderjahr stehen insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung, die der Ausschuss für Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt und Toleranz auf Antrag vergeben kann. Ein förderfähiges Projekt setzt demokratiefördernde und extremismuspräventive Aspekte in seinen zentralen Fokus und richtet sich insbesondere an Personen, die im Bereich der Demokratieförderung einen erhöhten Förderbedarf haben.
“Innovativer Charakter”
Es ist überparteilich und hat einen festgelegten Anfangs- und Endzeitpunkt, die in der Zukunft liegen. Das Vorhaben zeichnet sich außerdem durch einen innovativen inhaltlichen Charakter aus und hat in gleicher Form noch nicht stattgefunden. Eine rückwirkende Förderung vergangener Projekte oder solcher, die bereits begonnen haben, ist nicht möglich.
Exkursion und Filmseminar
So wurde beispielsweise eine generationenübergreifende Exkursion des jungen Blasorchesters Marl e. V. zum Haus der Geschichte in Bonn genauso gefördert wie ein Tanzprojekt der Martin-Buber-Schule sowie ein Filmseminar für den Abitur-Jahrgang 2023 des Albert-Schweitzer-/Geschwister-Scholl-Gymnasiums (ASGSG). Dabei sahen sich die Schüler*innen mit medienpädagogischer Begleitung den sogenannten Vorbehaltsfilm "Jud Süß" an.
Antragsformular online
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Kitas, Gruppen, Initiativen, Gemeinden etc. aus Marl. Die unterzeichnende Person muss volljährig sein. Einzelpersonen, Parteien und Dienststellen der Verwaltung sind nicht antragsberechtigt. Die Antragsunterlagen stehen unter www.marl.de/demokratie ("Dokumente") zum Herunterladen bereit. Die ausgefüllten Unterlagen sind entweder postalisch an die Stadt Marl, Stichwort: Demokratieförderung, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl, oder per E-Mail an demokratiefoerderung(at)marl.de zu senden. Eine formlose Antragsstellung ist nicht möglich. Weitere Informationen erteilt die Europabeauftragte Jennifer Radscheid.