Unternehmen des Einzelhandels
Die Programme „NRW-Digitalzuschuss Handel“ sowie „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ zielen auf die Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen ab. Dabei erhalten Unternehmen des Einzelhandels mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 2.000 Euro – für die Digitalisierung des Online-Geschäfts oder von Geschäftsprozessen. Fördermittel können beispielsweise für fest installierte Abholstationen oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten beantragt werden.
Hotels, Cafés, Diskotheken oder Reisebüros
Betriebe aus dem Gastgewerbe und der touristischen Wirtschaft wie Hotels, Cafés, Diskotheken oder Reisebüros können den NRW-Digitalzuschuss für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Kundenansprache und Marketingmaßnahmen erhalten. Hierzu zählt beispielsweise die Einrichtung oder Optimierung der Internetpräsenz.
Online-Antrag stellen unter:
Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen. Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotelgewerbe können unter www.tour-hotel-gastro.nrw gestellt werden. Bei der Auswahl geeigneter Projekte sowie bei der Antragstellung unterstützen die Digitalcoaches des Einzelhandelsverbandes und der vom Wirtschaftsministerium beauftragte Projektträger Jülich (www.ptj.de/projektfoerderung). Informationen bieten auch die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Mittel werden gewährt, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.