Die aktuelle Baumschutzsatzung von 2021 sollte auf Wunsch des Rates nach einem Jahr evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet werden. Dem folgte die Verwaltung mit dem jetzt vorgelegten Satzungsentwurf. Verabschiedet wurde dieser aber noch nicht.
Obstbäume dürfen gefällt werden
Wesentliche Änderungen waren die Rückkehr zur ursprünglichen Regelung in Bezug auf Obstbäume. Die 2021 neu aufgenommene Regelung, dass nur Obstbäume, die zwei Jahre lang keine Früchte tragen, gefällt werden dürfen, erwies sich in der Praxis als nicht prüfbar. Dieser Passus wurde im Entwurf wieder gestrichen. Ausgenommen von der Befreiung bleiben aber Walnussbäume und Esskastanien. Von der Satzung befreit werden können laut Entwurf - wie es bisher auch der Fall war - Vorhaben, die aus Gründen des Allgemeinwohls erfolgen. Dazu zählt zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Photovoltaikanlage und damit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, soweit Belange des Naturschutzes nicht überwiegen.
Solaranlage muss Mindestgröße haben
In diesem Zusammenhang wurden die Genehmigungsumstände im Entwurf präzisiert. Unter anderem wurde eine Mindestgröße für Solaranlagen als Voraussetzung angeführt, um zu verhindern, dass selbst minimale Beschattungen bei Kleinstanlagen (die Solarthermie-Kollektorflächen muss mindestens fünf Quadratmeter, die Photovoltaikfläche mindestens 15 Quadratm,eter groß sein) zu einer prozentual erheblichen Einschränkung der Wirtschaftlichkeit führen.
Kein genereller Ausschluss städtischer Bäume
Diese Regelung sollte aber ausschließlich für private Bäume gelten, die auf demselben Grundstück stehen (laut Grundbuch) wie die geplante Anlage. Keine Ausnahmen wären für städtische Bäume vorgesehen. Vor allem am letzten Punkt störten sich einige Ausschussmitglieder. Einen generellen Ausschluss städtischer Bäume sahen die meisten von ihnen kritisch und wünschten eine Umformulierung. Die Kosten für etwaige Baumarbeiten an städtischen Bäumen (Fällung bzw. Beschnitt) sollten dann nach Wunsch des Ausschusses dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden - so wie es auch zu Anträgen in Bezug auf private Bäum der Fall ist, bei denen der Antragsteller die vollen Kosten der Maßnahme tragen müsse. Der Ausschuss beschloss, die Satzung zunächst noch einmal detailliert im Rahmen des Arbeitskreises „Baumschutzsatzung“ zu beraten.
Ampeln nachts abschalten?
Zudem wurde im über die Nachtabschaltung von Ampeln diskutiert. Es wurde angeregt zu prüfen, ob die Ampeln an den Kreuzungen, die zukünftig als Kreisverkehre ausgebaut werden sollen, nicht doch zwischenzeitlich aus Gründen der Energieeinsparung in der Nacht abgeschaltet werden können.
„Austausch zur BP-Erweiterung"
Darüber hinaus informierte Marls Dezernentin Andrea Baudek über ihre Gespräche im Zusammenhang mit der „BP-Erweiterung“ in Gelsenkirchen-Scholven. Die Stadt Gelsenkirchen will dort das entsprechende Planungsrecht für die Erweiterung schaffen. „Ich bin mit den Verantwortlichen im regen Austausch und gehe davon aus, dass es demnächst eine Bürgerinformation insbesondere für Anwohnerinnen und Anwohner in Polsum geben wird“, so Andrea Baudek.