Die Briefwahl wird am einfachsten mit der Benachrichtigungskarte beantragt. Der Antrag auf der Rückseite der Karte kann ausgefüllt und unterschreiben per Post an das Wahlbüro geschickt oder im Rathaus abgegeben werden. Wer den Antrag im Wahlbüro persönlich abgibt und seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegt, erhält die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt und kann sofort im Wahlbüro wählen. Das Wahlbüro befindet sich in Raum 46 im Rathaus-Zentralgebäude und ist zu den üblichen Besuchszeiten geöffnet (montags bis mittwochs von 8 - 16 Uhr, donnerstags von 8 - 18 Uhr und freitags von 8 - 12.30 Uhr).
Anträge auf Ausstellung der Wahlunterlagen werden im Wahlbüro bis zum 5. Februar 2010 um 18.00 Uhr entgegen genommen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 7. Februar, um 16 Uhr im Rathaus wieder eingetroffen sein.
Weitere Auskünfte zur Wahl des Integrationsrates erteilt Christine Kappen vom Team des Wahlbüros unter der Rufnummer 99-2359.
Zur Wahl des Integrationsrates stellen sich drei Listen mit insgesamt 33 Kandidatinnen und Kandidaten. Für die Wahl werden im Stadtgebiet fünf Wahllokale eingerichtet. Wahlberechtigt sind ca. 6000 Wählerinnen und Wähler.
"Hohe Wahlbeteiligung stärkt Integrationsrat"
Bürgermeister Werner Arndt ruft alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation und die Bedeutung des Integrationsrates".
Der Integrationsrat ist die von den Migrantinnen und Migranten in geheimer und freier Wahl gewählte Interessensvertretung. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Er hat das politische Gewicht eines Ratsausschusses. Wie bei Entscheidungen der Ratsausschüsse muss der Stadtrat den Beschlüssen des Integrationsrates endültig zustimmen. Nur Beschlüsse des Integrationsrates, die ausdrücklich keiner weiteren Beratung bedürfen, sind für die Stadtverwaltung unmittelbar bindend. Mitglieder des Integra-tionsrats sind berechtigt, bei der Beratung im Stadtrat die Entscheidungen zu vertreten. Aber auch der Bürgermeister, der Rat oder die Ausschüsse können sich an den Integrationsrat wenden und ihn zu Stellungnahmen auffordern.
Die Stadt Marl unterstützt die Arbeit des Integrationsrats mit einer angemessenen finanziellen und personellen Ausstattung.